Grenzbebauung am Nachbargrundstück?

3 Antworten

Nein in der Regel nicht. Das ist grundsätzlich in jedem Bundesland so, die Details sind abweichend. Es sei denn der Nachbar stimmt zu. Es wird dann eine Baulast eingetragen.

Einrichtungen die dem Hauptzweck des Grundstücks diehnen (hier wohnen) sind als Grenzbebauung unzulässig. Darunter fallen Terassen, Balkone, Pools usw.

Sonstige Nutzung, Garage, Abstellräume etc sind zulässig, aber unter Auflagen.

Daa verrät Dir ein Blick in die Landesbauordnung Deines Bundeslandes, möglicherweise auch die für das spezielle Baugebiet geltenden Vorschriften.

Gibt es einen Bebauungsplan? Welches Bundesland?

Der B-Plan hat damit relativ wenig zu tun. Baufenster im B-Plan sind entscheidend.

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