GmbH Gründung trotz 8 Monate Freiheitsstrafe wegen Geldwäsche die aber auf 2 Jahre Bewährung gesetzt ist?

2 Antworten

Ja, könnte gehen. Geldwäsche ist nicht dabei: § 6 GmbHG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Ausser wenn Du zusätzlich wegen anderer Straftaten auch noch verurteilt wurdest, die im §6 GmbH Gesetz aufgezählt sind.

ja war nur Geldwäsche. Danke fürs Antwort

1

Geldwäsche (§ 261 StGB) ist in § 6 GmbHG nicht genannt.

Du kannst Geschäftsführer werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Viel Dank, für die schnelle Antwort

1

Was möchtest Du wissen?