GmbH erhalten, um die Rente des GS/GF zu bezahlen?
Moin,
Ein alleiniger GS/GF einer GmbH hat sich (alles 100% korrekt mit StBer.) eine Rente zugesichert. Der StBer hat auch aufgenommen (sinngemäß): Einmalzahlung ist möglich, statt lebenslange Rente. Er(der StBer) bevorzugt diese Variante.
Da er Coronabedingt z.Zt. nicht zur Verfügung steht ...
Mein Frage, wenn der GF/GS 'in Rente' gehen will ist:
Kann er seine Frau( auch Rentnerin) , z.B als 450 Euro Geschäftsführerin einsetzen und in Rente gehen? Die GmbH bleibt bestehen, macht aber nix außer dem ehemaligen GF seine Rente zu zahlen.
Der versteuert die monatliche Leistung nach Gesetz und wenn das Geld alle ist wird die GmbH geschlossen. (nach ca 11-12 Jahren)
Verstirbt die Frau wird ein anderer Rentner als 450 Euro GF gesucht, verstirbt der Mann muß es eine Regelung geben, das die Frau / die Kinder den Rest des GmbH Vermögens bekommen.
Ist das möglich? / Erlaubt?
Rechnet sich das, die GmbH muß ja jährlich bilanzieren?
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1 Antwort
Moin Bondorf,
ja, das ist zulässig und kommt sogar recht häufig vor. Und es rechnet sich auch, wenn die Rente hoch genug ist und die Bilanzierungs- und sonstigen Kosten übersteigt.
Die Ehefrau oder ein Dritter muß nicht mal 450,- € bekommen. Da der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers unabhängig ist von der organschaftlichen Bestellung, bedarf es weder eines Anstellungsvertrages, noch eines Gehaltes, sondern lediglich der notariellen und im Handelsregister eingetragenen Bestellung. Und auch das kommt häufig vor.
Verstirbt der Mann, so gehen die Anteile an der GmbH auf seine Erben über. Dann endet zwar die Rentenzahlung, aber das Geld bleibt in der Gesellschaft. Der oder die Erben müssen dann nur die Gesellschaft liquidieren (keinen Schreck kriegen, das ist das, was Sie mit „schließen“ meinen und hat mit Insolvenz o.ä. nichts zu tun) und sich den Überschuß auszahlen.
Viele Grüße
Forum Mercatorium
Das lässt mich ja nicht los ....deshalb, noch diese Nachfrage: Wenn der GS/GF den Verrentungsbetrag in einen Auszahlungsplan einzahlt und diesen auf den GS/GF verpfändet (oder ähnliches), Kann er dann die GmbH liquidieren um mit der GmbH keine Kosten mehr zu haben? Wenn ja, geht dann nur der Betrag gemäß Heubecksche Tabelle oder ggf auch mehr, da der Heubeckwert ha viel zu niedrig ist für z.B. 18-20 Jahre?
Eine ordnungsgemäße Liquidation der GmbH beeinhaltet die Auszahlung der Rentensumme.
Das heist, das Abgeben dieser Aufgabe an eine Bank/Versicherung o.ä. ist nicht erlaubt? Die GmbH hätte doch Ihre Pflicht erfüllt und dafür gesorgt, das der 'Rentner' seine Bezüge bekommt.
Grundsätzlich verboten: nein. Es kommt immer darauf an, WO sich der "Topf" mit dem Kapital befindet, das letztlich die Grundlage für die Auszahlung darstellt. Wenn dieses in der GmbH ist, muss die GmbH weiterbestehen; ganz egal, wer die leitet. Ist dieser "Topf" bei einer Versicherung, dann zahlt diese auch dann, wenn die GmbH nicht mehr besteht.
Super, vielen vielen Dank!
(StBer. öffne dein Büro, es gibt was in meiner Rente um zu bauen ...!)
Prima, danke. Dann werd ich es meinem StBer als 'meine gewünschtre Version' präsentieren. Mal sehn was er dagegen hat.