Gilt es als fahrlässig, wenn man den Brief mit der PIN nicht zerstört?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den Brief würde ich schon vernichten! Aber du kannst dir doch ohne Weiteres die PIN irgendwo notieren. Das geht ja auch mit einer privaten Eselsbrücke, sodass nicht jeder sofort diese Zahlen deinem Konto zuordnen kann.

Da es mittlerweile für Alles und Jedes eine Geheimzahl gibt, ist es m.E. nicht zumutbar, dass diese Zahlen ausschließlich in den Gehirnwindungen aufbewahrt werden. Als fahrlässig würde ich es allerdings bezeichnen, wenn die PIN auf der Karte direkt notiert ist!

Eine PIN steht in keinem Brief. Niemals!

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@Wodie

Doch! In einem Kuvert kam ein Schreiben der Bank. Dieses Schreiben hatte so Sicherheitsabreissstreifen wie bei der Gehaltsabrechnung und darin war dann ein Zettel auf dem man die PIN freirubbeln musste.

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@Gundi889

Ja genau!!!!! Aber sie steht nie im Brief also brauch man den Brief auch nicht zu zerstören.

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@Wodie

Richtig, PIN kommt nicht mit einem Brief, da kommt extra eine Taube, die hat die PIN im Schnabel und gibt die gegen Quittung dann ab. Die Taube muß auch nicht zerstört werden, weill die PIN verdeckt gewesen ist und Tauben nicht freirubbeln können. (Wodie hör´auf!)

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@RatsucherZYX

Was schreibst du denn für einen Unsinn? Die PIN kommt nicht mit einer Taube sondern sie liegt in einem Extrablatt in dem Brief, ist dass so schwer zu verstehen?

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@Mandrake

Wodie ist ein armer, verhärmter Rentner aus dem Westerwald (Bendorf bei Koblenz), der alles kann und alles weiss, Man sollte ihn also nicht allzu ernst nehmen - er hat halt viel Zeit.

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@qtbasket

Als Ratgeber hat er sich disqualifiziert, da er mir geraten hat mich untersuchen zu lassen. So eine Bemerkung geht gar nicht.

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Wenn in dem Schreiben steht, dass man die PIN zerstören soll, dann würde ich mich auch daran halten. Man kann die PIN ja verschlüsselt ins Adressbuch schreiben oder als Telefonnummer getarnt im Handy abspeichern.