Gilt ein Allergischer Schock auf der Arbeit als Arbeitsunfall?

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Ein allergischer Schock ist eine internistische Angelegenheit und kein Unfall im Sinne der Definition von Arbeitsunfall, denn die Nahrungsaufnahme wird als Grundbedürfnis, das nicht beruflich begründet ist, im allgemeinen dem privaten Bereich zugerechnet, obwohl es bei Geschäftsessen und Mahlzeiten in einer Kantine, für die beispielsweise keine Alternative besteht, durchaus Ausnahmen gibt.

http://lexetius.com/2007,1722

Der Fall ist daher im einzelnen zu prüfen. Insbesondere wird es darum gehen, ob das Essen in der Kantine der privaten oder der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Es ist auch zu klären, ob der Vorfall hätte abgewandt werden können, da der anaphylaktische Schock durch z.B. toxische Pilzsporen verursacht wurde, die im Essen nichts zu suchen haben und in der Kantine fahrlässig gegen relevante Hygiene- und Lebensmittel-Verordnungen verstoßen wurde.