Gilt die Spekulationsfrist bei Immobilien auch bei Erbschaften?
Wenn ich als Erbe Immobilien erhalte, muss ich diese dann auch 10 Jahre halten, bevor ich sie verkaufen kann wegen der Spekulationsfrist? Wie wird das rechtlich und steuerlich gehandhabt?
2 Antworten
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Community-Experte
Erbe, Steuern
Für den Erben gilt der anschaffungszeitpunkt des ERblassers.
Erbt man in 2009 ein Haus, das der Erblasser in 1998 gekauft hat, könnte man es gleich verkaufen.
Hat der Erblasser es erst in 2008 gakauft, muss man noch 9 Jahre warten.
Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist würden auch die Anschaffungskosten des Erblassers gelten.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

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