Gilt die Erbfolge wenn der noch lebende Partner Kontoinhaber ist?

2 Antworten

Beim Gemeinschaftskonto sind die Inhaber Gesamtgläubiger. Jedem steht alles zu. Da habt Ihr schlechte Karten.

Tja wenn da keine Vorsorgevollmacht ist, dann kann man kaum was machen, eine Idee wäre herauszubekommen, welche Arzt ihn im Heim betreut, und mit dem mal sprechen, ob Demenz etcetc. und das du Vormund wirst, ansonsten ist Geld bald futsch, ich hatte damals Vorsorgevollmacht, gottseidank, bei Pflegestufe 5 kamen trotzdem ca 3500 Pflegekosten monatlich nebst 700 Euro Flüssignahrung... das konto wird, wenn du nicht selbst aktiv wirst im nu.. leer sein...also wende dich zunächst an die Heimleitung, der weiß wer ärztlich betreut und dann nix hin zu dem, evtl noch zur Krankenkasse, so kann man wenigstens beantragen, das die Krankenkasse einiges übernimmt.

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@tellerchen

Was soll das bringen, selbst wenn der monatlich dann was über hat. Der Vater kann man erst beerben wenn er stirbt.

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@tellerchen

Vielen Dank für die schnellen Antworten, aber sie gehen etwas an der eigentlichen Frage vorbei. Kontoinhaber ist zwar mein Vater abe es ist ja ein Gemeinschaftskonto. Laut Internet (Erbfolge) gehört die Hälfte meiner Mutter und wird vererbt. Eine Hälfte der Ehepartner, die andere Hälfte an die Kinder. Nicht falsch verstehen. Meine Eltern wären nächstes Jahr 60 Jahre verheiratet und ich liebe meinen alten Herrn. Aber ich verstehe nicht das die Erbfolge in dem Fall nicht gilt, damit das Amt erst später einspringen muss. Ich brauche nicht zuzahlen (Nicht Arbeitsfähig) und es geht auch "nur" um 2-3 Tausend Euro.

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@TomBear

Du schreibst oben, dass die Rente des Vaters auf das Konto ging. Selbst wenn man zuordnen müßte, wäre der Vater alleine berechtigt da die Mutter nichts auf das Konto eingezahlt hat.

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Sorry Leute.Ich glaube ich bin falsch hier und verabschiede mich .Ich dachte hier sind ein paar leute die etwas Plan haben und nicht nur ihre Meinung sagen. Was glaubt ihr weswegen die Frau z.B. im Fall der Scheidung Anspruch auf die Hälfte des Vermögens oder Besitz hat, obwohl sie nicht gearbeitet hat weil sie mit der Erziehung der Kinder oder sich um den Haushalt gekümmert hat. Stichwort Zugewinngemeinschaft. Egal wer das Geld verdient, es gehört beiden zur Hälfte . Und das war meine Frage warum jetzt die gesetzlich geregelte Erbfolge nicht mehr gilt. Danke trotzdem.

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@TomBear

Du hast auch den Zugewinnausgleich nicht verstanden. Du bist einfach beratungsresistent. Tschüss.

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So einfach können es sich die nun auch nicht machen. Aber wenn die Rente deines Vaters auf das Konto ging, was willst du dann als Erbe der Mutter ansehen. Hatte die auch eine Rente. Die wird sie wohl verbraucht haben, wie viele andere Frauen auch hatte sie keinen oder nur einen geringe Rente.

Wenn der Vater Kontoinhaber ist ist alles sein. So wie es klingt wird er vom "Amt" bezahlt. Das passiert nur wenn an selber nix hat.

Nix kann man nicht erben

Hallo, bin neu hier und muss erst mal gucken wi das funktioniert. Habe bei der anderen Antwort noch mal was erklärt, da die Frage vielleicht falsch verstanden wurde.

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@TomBear

Du scheinst vor allem Erben nicht zu verstehen. Wenn eine rstirbt kann man erben. Die Rente deines Vaters kannst du nicht erben. Und sein Konto kann Mutti nicht vererben.

Was hat Sie denn verdient ? Was gespart. Was war das gemeinsame Vermögen ?
Wenn "!alles wird für die Heimkosten genutzt bevor das Amt sich beteiligt. " ist da doch gar nichts

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