Gilt der Verrechnungsschutz von Sozialleistungen wenn das P-Konto nach Zahlungseingang beantragt wird?
Mein Konto ist durch eine Rückbuchung im Minus. Der Fall wird grade extern geklährt.
Nun habe ich am 30.04. Hartz 4 vom Jobcenter überwiesen bekommen. Dies hat die Bank natürlich direkt mit dem Soll-Bestand des Kontos ausgeglichen und ich kann natürlich nicht über das Geld verfügen, da ich keinen Dispo habe. Daraufhin habe ich direkt am nächsten Werktag die Umwandlung zum P-Konto beauftragt, da ich gelesen habe, dass auf diesem Sozialleistungen geschützt sind.
Nach viel Diskussion, sehr vielen Telefonaten und vielen E-Mails wurde die Umstellung dann endlich nach 7 Werktagen umgestellt. Allerdings kann ich trotz mehrfacher Rückfrage nicht über das Geld verfügen. Am Telefon wird mir immer gesagt, dass ich mich per E-Mail an die Bank wenden muss, auf die E-Mails antwortet frühestens jemand nach 2 Tagen...
Es besteht keine Pfändung auf dem Konto. Der Betrag wurde einfach nur verrechnet.
Nun muss ich aber natürlich dringend Miete und Rechnungen zahlen (bzw. Hätte ich schon am 01.05. machen müssen) der Telefonsupport vertröstet mich aber immer nur weiter.
Ist es richtig, dass die Sozialleistungen nicht verrechnet werden dürfen? Was kann ich tun, damit die Bank das Geld frei gibt?
Oder ist das Geld verloren, weil das Konto bei Zahlungseingang kein P-Konto war?
Ich bin natürlich auf das Geld angewiesen zur Existenzsicherung....
3 Antworten
Sie befinden sich im Irrtum hinsichtlich der Sozialleistungen und eines etwaigen besonderen Schutzes bei einem P-Konto.
Seit der Einführung des P-Kontos 2010/2011 kommt es ausschließlich auf Beträge an; nicht mehr wie früher, woher das Geld kommt, also z. B. ob es Sozialleistungen waren. Man kann sich zwar den pfändungsfreien Basisbetrag erhöhen lassen (z. B. wg. Kindergeld oder krankheitsbedingtem Mehrbedarf); dafür bedarf es aber eines Antrags und einer (externen, z. B. Schuldnerberatung, Arbeitgeber, Sozialamt, Rechtsanwalt) Bestätigung.
Nach Ihren eigenen Angaben gab es allerdings beim Geldeingang weder eine Pfändung noch ein P-Konto. Insoweit war die Verrechnung in Ordnung. Eine Rückwirkung durch den P-Konto-Antrag gäbe es nur bei vorliegender Pfändung...
Wenn DAS jetzt nicht mal eine echte und richtige Auskunft aus erster Hand ist.....supi! :-)
Der Betrag wurde einfach nur verrechnet.
Das darf die Bank ..... sie kann jederzeit einen Dispo ( gleichgültig ob bewilligt oder geduldet ) widerrufen bzw. kündigen und Außenstände mit eingehenden Beträgen verrechnen. Das hat nichts mit "Pfändung" zu tun.
Die Sozialleistungen durften verrechnet werden, da es keine Pfändung gab, daher ist die Umstellung in ein P Konto umsonst erfolgt.
Wenn du kein Dispo hattest, verstehe ich auch nicht, wieso du das Konto dann überzogen hast. Denkst du, die Bank schenkt dir das Geld nun?
ist doch klar, dass es verrechnet wird.
Auch wenn es sich um Sozialleistungen, sprich dem handelt, was ich zur Existenzsicherung brauche. Ich hatte auch nie einen Dispo