Gilt der Paragraph 556d auch für voll möblierte WG Zimmer?
Meine Untermieterin will sich darauf berufen.... ich bin der Meinung der gilt so nicht für möblierte WG Zimmer
2 Antworten
Generell gilt der Paragraph auch bei Wohngemeinschaften. Voraussetzung ist aber erst mal, dass in dem Gebiet die Regelungen zur Mietpreisbremse wirksam sind. Und ausßerdem sollte es einen qualifizierten Mietspiegel geben, ein einfacher reicht meistens nicht aus.
Und dann ist es trotzdem nicht so einfach, die richtige Miethöhe zu ermitteln. Denn man darf ja einen Aufschlag für die Mietbenutzung der Gemeinschaftsräume ansetzen sowie für die Möblierung. Das lässt sich also nicht allgmein bestimmen sondern nur im Einzelfall. Im Zweifel solltest du dich daher von einem Anwalt beraten lassen.
... und was besagt dieser Paragraph genau, ich hab ihn grad nicht im Kopf❓ 😴😉