Gilt das als Straftat?

Wer hat Dir vorgeworfen, Sozialbetrug zu begehen?

Viele 🤷🏼‍♀️

ja schön... Hat das Jobcenter eine Strafanzeige gestellt ?

Nö,noch nicht 🤷🏼‍♀️ Und eine Vermutung haben die auch nicht aufgestellt.

2 Antworten

Wenn Du bei Deiner Mutter gemeldet bist, da also offiziell Deinen Wohnsitz hast, dann ist es kein Problem, wenn Du öfter mal bei Deinem Freund bist oder dort übernachtest. Das darf man. Und einziehen kannst Du bei Deinem Freund ohnehin nicht, weil seine Wohnung dafür zu klein ist.

Deshalb denke ich, dass Du keine Probleme bekommen wirst. Offensichtlich ist es auch so, dass das Jobcenter bisher darin kein Problem sieht. Es gibt auch keine Untersuchung von dort oder gar eine Strafanzeige.

Wie oft Du bei Deinem Freund bist, ist ohnehin Dein Geheimnis. Niemand kann das im Einzelnen überprüfen.

Ich würde mir deshalb also keine großen Sorgen machen.

"Zu ihm ziehen geht nicht,da seine Wohnung viel zu klein ist."

Was dich ja scheinbar trotzdem nicht daran hindert, dort wochenlang zu wohnen!

"Momentan bin ich aber die meiste Zeit bei meinem Freund"

Du lässt dir vom Amt Miete zahlen, obwohl Du diesen Wohnraum so gut wie gar nicht nutzt!

"Ich habe nichts unter Mitwrkungspflicht/Sozialbetrug gelesen"

Dazu muss man nichts im Internet suchen! Deine Mitwirkungspflicht hätte darin bestanden, dass Du dem Amt die aktuelle Wohnsituation mitteilst, PUNKT.

Das riecht stark nach Ärger! Du kannst dich schon mal darauf einstellen, dass die Zahlung eingestellt und man Geld zurück fordern wird.

Falsch! Jediglich die Anschrift ;)

Jaja red du nur

0
@Chizumy

Er hat nur wiederholt was in deiner Frage stand.

solange du Leistungen der Allgemeinheit beziehst, hast du dich ohne wenn und aber diesen Regeln zu unterwerfen.

(das die unwürdig sind steht auf einem anderen Blatt)

und ja, du wirst zurückzahlen müssen.

1

Was möchtest Du wissen?