Gibt es einen Unterschied vom Hauskauf vor oder in der Ehe?

3 Antworten

Fangen wir mit dem Einfachsten an:

Oder haben seine Kinder irgendwelche Erbrechte an meinem Haus, weil in der Ehe gekauft ?

Wenn es nur seine Kinder sind (also nicht aus der Verbindung mit Dir) haben die Dir gegenüber kein Erbrecht. Egal, ob auf Immobilien- oder Geldvermögen.

Hätte mein Mann dann irgendwelche Ansprüche bei einer Scheidung, die er anders nicht gehabt hätte.

Ebenfalls nein, denn vermutlich wirst Du ja am 1. 10. entweder Geldvermögen gegen Immobilienvermögen tauschen, oder die Immobilien auf Kredit erwerben. Tatsächlich wird sich aber an Deinem Gesamtvermögen erstmal nicht ändern.

Beispiel:

Du hast jetzt 1 ETW 100 TEU,1/2 ETW 30 TEU und 40 TEU Bargeld. Du erwirbst die 1/2 ETW 30 TEU und eine ETW 90 TEU dazu und holst dazu 80 TEU Kredit, weil Deine 40 TEU nicht reichen.

Dein Anfangsvermögen für die Ehe ist 100 + 30 + 40 = 170 TEU.

Nach dem Kauf 100 + 60 (30+30) + 90 = 250 Immobilien - 80 Kredit = 170 TEU.

Es hat sich nichts geändert.

Ab dem Heiratsdatum läuft der Zugewinnausgleich. DeinAnfangsvermögen (Beispiel siehe oben wäre 170 TEU. Das Deines Ehemanns nehmen wir an 50 TEU.

Für den Fall einer Scheidung wird dann das Endvermögen ermittelt und wenn einer mehr dazu gewonnen hat als der andere, wird ein "Zugewinnausgleich" fällig.

Aber das ist eine Leistung in Geld, Deine Immobilien bleiben Deine Immobilien.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch in einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Eheleute weiterhin getrennt voneinander: Was man vor der Ehe besaß, später selbst ererbte oder von seinem eigenen Vermögen erwarb, bleibt einem ungeschmälert.

Zugewinn meint gerade nicht, dass fortan alles zur Hälfte immer auch dem anderen gehört, sondern dass im Falle einer Scheidung jeder seinen eigenen ehelichen Zugewinn berechnet.

Für dich wäre es also unerheblich, ob du 100 in Geld oder Gold gegen Immobilienanteile für 100 tauscht; dir gehören immer noch 100. Sollten die Hausanteile bei Scheidungsantragszustellung allerdings mehr oder weniger als 100 wert sein, wäre das dein Zugewinn. Die Hälfte der Differenz beider Zugewinne bekäme als Zugewinnausgleich derjenige Scheidungspartner, der weniger ehel. Zugewinn erzielte.

Bei Tod erhöht sich dein Erbteil von 1/4 um gleichhohen pauschalierten Zugewinn, du beerbst also deinen Mann zu 1/2 neben seinen Kindern, die sich seine andere Hälfte teilen.

Schwiegerkinder- und eltern sind an deinem Nachlass nicht erbberechtigt. Seine Kinder beerben also nur ihn, nicht dich, sofern du sie nicht adoptieren solltest.

G imager761

Natürlich.

Im ersten Fall heiratest du mit einem halben Haus und dem Gegenwert des anderen halben Hauses in Geld.

Im zweiten Fall heiratest du mit einem ganzen Haus und ohne den Gegenwert des anderen halben Hauses in Geld.

Unsinn. Sie tauscht Geld gegen Immobilienbesitz, was ihr Gesamtvermögen nicht verändert. Nur wenn ihr Vermögen bei Scheidung mehr oder weniger Wert wäre als vor der Eheschliessung, ändert das ihren ehelichen Zugewinn und eine möglich Ausgleichspflicht bzw. -anspruch.

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@imager761

Und wiso ist es "Unsinn", wenn du bereits im nächsten Satz ganz dasselbe schreibst wie ich?

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@EnnoWarMal

Weil sich ihr ehelicher Zugewinn 'natürlich' nicht unterscheidet, ob sie "mit einem halben Haus und dem Gegenwert des anderen halben Hauses in Geld" heiratet oder nach ihrer Eheschließung "ein ganzes Haus ohne den Gegenwert des anderen halben Hauses in Geld" besitzt. Sie tauscht lediglich Geld- gegen Immobilienwert.

Was ich schrieb ist der Fakt, dass sich dies beiden Bewertungen im Laufe der Ehe ändern können, etwa durch unterschiedliche Bewertung der Immobilie bei Kauf oder Scheidung oder Kaufkraftverlust des Euro durch Indizes zu den Stichtagen Anfangs- und Endvermögen.

Der Zeitpunkt ihrer Investitionsentscheidung vor oder nach der Verehelichung ist also völlig irrelevant, da der Zugewinn als Differenz von End- zu Anfangsvermögen valutiert egal, ob da nun in einem Fall mehr Bargeld oder Immobilienbesitz im anderen bewertet würde :-O

Dasselbe gilt allerdings auch (für Ihren Ehegatten) bzgl. Aktiendepot, Schmuck, Oldtimer, Kunstgegenständen oder Gold.

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@imager761

Es wird aber nicht dadurch falscher, dass es jetzt ein drittes Mal erläutert wird. Erst ich, dann du und dann nochmal du.

Meine Frage lautete, warum es "Unsinn" sei, wenn ich exakt dasselbe aussage wie dur, nur nicht in solch epischer Breite.

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