Gibt es einen Höchstbetrag für Rechnung von Geschäftsessen - pro Person?

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Die dem Finanzamt vorgelegte Rechnung muss Name und Anschrift der Gaststätte nennen, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Gaststätte, Name und Anschrift des Gastgebers, Datum der Rechnungsstellung, Menge und Bezeichnung der verzehrten Speisen und Getränke, Ort und Tag der Bewirtung, eine fortlaufende Rechnungsnummer sowie den Rechnungsbetrag - aufgeschlüsselt nach einzelnen Positionen und Umsatzsteuer.

"Kleinbetragsrechnungen müssen nicht alle Angaben enthalten", sagt Schwab. "So muss in einer solchen Rechnung der Rechnungsempfänger nicht angegeben sein." Unter den Begriff fallen seit Januar 2008 Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 150 Euro.

Generell müssen auf jeder Rechnung sämtliche Teilnehmer aufgelistet sein - "inklusive der teilnehmenden Arbeitnehmer und des Gastgebers selbst", sagt Schwab. In der Praxis würden sich die Gastgeber selbst oft vergessen.

http://www.sueddeutsche.de/finanzen/649/460284/text/

Gegen 25 Euro pro Person wird das Finanzamt nichts einzuwenden haben.

Wenn du Arbeitnehmer bist, kann die gesamte Rechnung angesetzt werden, sonst 70%.

Nein, nur das bei der Bewirtungs von Geschäftsfreunden/-partnern die Abzugsfähigkeit auf 70 % begrenzt ist.

Hier ist das schön dargestellt:

http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,308658,00.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986