Gibt es eine Verjährungsfrist für Steuernachzahlung eines Verstorbenen?
Hallo zusammen, wir haben da mal eine Frage:
Vor ca.3,5 Jahren (2014) ist unser Onkel gestorben und wir haben eine Kleinigkeit geerbt. Heute bekommen wir von dem Nachlassverwalter einen Brief, indem wir aufgefordert werden eine horrende Summe an das Finanzamt zu zahlen weil mein Onkel 2010 keine Steuererklärung gemacht hat.
Meine Frage ist: Mit welchem Recht dürfen das Finanzamt und der Nachlassverwalter die Zahlung einfordern? Was können wir dagegen Unternehmen?
Wir sind verzweifelt und freuen uns auf eine Antwort.
3 Antworten
Offenbar wurde für 2010 ein Schätzbescheid erlassen, gegen den nicht vorgegangen worden ist.
Zunächst musst ihr rauskriegen, ob der Onkel den Schätzbescheid kannte oder nicht. Besser ist es, wenn er ihn nicht kannte, denn dann ist er bis heute nicht bekanntgegeben worden und entfaltet keine Wirkung.
Oder ist der Brief gar ein Steuerbescheid? Es wäre nämlich hilfreich, wenn man wüsste, was genau passiert ist.
Sodann wäre zu ermitteln, von wann der Bescheid ist und ob eventuell inzwischen Zahlungsverjährung eingetreten ist. Der Nachlassverwalter macht es sich da offenbar etwas einfach.
Eine genaue Kenntnis wäre auch hier hilfreich.
Was ihr ihr braucht, ist keine Lalelu-Beratung aus dem Internet, sondern einen, der nach dem Sichten der Unterlagen genau sagen kann, was wann zu tun ist. So etwas machten Steuerberater.
"Sichten der Unterlagen" ist gut nach 8 Jahren werden wohl keine Unterlagen mehr vorhanden sein, nur der aktuelle Brief. Es muss genau überlegt werden, ob man da noch Geld hinterher werfen will, ohne etwas zu erreichen nur wg. Prüfung. Nachlassinsolvenzverfahren ist besser, aber auch nicht kostenlos. Kommt sowieso sonst ist man ruiniert.
So wie Ihr es darstellt, habt Ihr das Erbe angenommen. Dazu gehörene nicht nur positive Geldbeträge sondern auch Verpflichtungen, wie die Steuererklärung für den Verstorbenen anzufertigen - mit allen sich daraus ergebenden Folgen. Offenbar habt Ihr dies nicht getan und das Finanzamt hat von sich aus eine Schätzung vorgenommen die zu dieser Nachzahlung führt.
Der Nachlaßverwalter leitet an Euch nur die Forderungen des Finanzamtes weiter, dazu ist er verpflichtet, weil Ihr das Erbe angenommen habt. Das Finanzamt istim Recht, weil es noch vor der Verjährung den erben die Steuerschuld und deren Begleichung mitteilt.
"mit allen sich daraus ergebenden Folgen"
Nein. Sofern hier Hinterziehung im Spiel war, können die Erben hierfür nicht haftbar gemacht werden.
Danke für ihre Antwort,
wir verstehen nur nicht das das Finanzamt jetzt, nach 8 Jahren, auf uns zukommt. Für uns ist es nach so langer Zeit nicht nachvollziehbar was vor 8 Jahren war. Das Finanzamt kann sich ja irgendwas aus der "Nase" ziehen was wir verständlicherweise nicht widerlegen können. Wie denn auch. Irgendwann muss ja Schluß sein. Sonst kommt in 2 Jahren die "fehlende" Steuererklärung 2011
Zahlen würde ich das nicht. Schnellstens ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Dann haftet man nur mit dem Erbe, also mit dem Barvermögen welches geerbt wurde. Das wird so weiter gehen für jedes Jahr, also für 2011, 2012, 2013 und 2014. Deshalb wird die Summe noch wesentlich höher ausfallen. Schließlich fallen ja auch Zinsen auf die Steuerforderungen an. Da die Forderungen ja auch erst jetzt bekannt gegeben wurden, auf jeden Fall Widerspruch einlegen innerhalb 4 Wochen.