Gibt es eine Lösung für unser Problem?
Meine Schwiegermutter ist wegen starker Demenz ins Pflegeheim gekommen. Geld für die Pflegekosten ist da. Sie besitzt ein Haus in schon desolatem Zustand. Mein Mann hat 2 Geschwister, die beide kein Interesse haben, das Haus zu übernehmen.Mein Mann und ich würden das Haus gerne übernehmen. Eine notarielle Vollmacht gibt es nicht. Gibt es eine Möglichkeit so etwas notariell zu regeln? Wir möchten natürlich nicht, dass wir unser Geld in dieses Haus investieren und die Geschwister möchten hinterher das Haus haben, nachdem wir Geld und Arbeit reingesteckt haben.-Nur zum Verständnis, das Verhältnis zu den Geschwistern meines Mannes ist gut, aber man weiß nie, was kommt. Das Haus benötigt unbedingt eine umfangreiche Renovierung.
3 Antworten
Es ist ein mehrschichtiges Problem.
- Die Mutter kann nicht mehr für sich entscheiden, weil sie dement ist. Sie hat es versäumt Jemandem die Vermögenspflege anzutragen, bevor die Krankheit fortschritt.
- Das muss nun gerichtlich gelöst werden. Ihr könnt zum Gericht gehen und dort die Sache schildern. Das Gericht wird dann einen Vermögenspfleger bestimmen.
- Mit dem Vermögenspfleger könnt Ihr dann über Das Haus sprechen, was er Euch eventuell verkauft.
- Zu erben gibt es dann, wenn überhaupt, nur etwas, wenn beim Ableben der Mutter noch etwas vorhanden sein wird.
Die beste Lösung ist, das Haus zu einem marktgerechten Preis von der Schwiegermutter zu kaufen. Ansonsten ist späterer Ärger vorprogrammiert.
Wenn die Dame nicht mehr geschäftsfähig ist, wäre ein Betreuer von Gericht zu bestellen und mit diesem zu verhandeln. Sollte die Geschäftsfähigkeit noch bestehen, sollte man schnellstens eine notarielle Vollmacht in Angriff nehmen, damit das Geschäft rechtssicher abgewickelt werden kann.
Bei starker Demenz kann man nicht von geschäftsfähig ausgehen. Daher sollte als erstes eine Betreuung eingerichtet werden.
Erst einmal solltet Ihr die Betreuung der alten Dame regeln . Das Haus übernehmen / kaufen könnt Ihr folgend max. mit gerichtlicher Zustimmung .