Gibt es ein gültiger Vorvertrag vor dem Notar? Wohnungskauf???!!!

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was Du in einem Vorvertrag regeln möchtest, kannst Du auch gleich in einem Kaufvertrag regeln. Der Vorvertrag (egal ob notariell beurkundet oder nicht) ist für 2 Wochen m. E. Nonsense! Ein bindender notarieller Vorvertrag (nur sinnvoll mit allen Details des Kaufvertrages!) verursacht also eine Notargebühr und der Kaufvertrag nochmal. Ein nicht notarieller Vorvertrag ist nicht bindend.

Ich würde dem Verkäufer jetzt € 5.000 weniger bieten:-)) Der Verkäufer hat ja wohl kaum eine belastbare Alternative zu Dir. Deine Finanzierung steht sicherlich schon mit einer bindenden Finanzierungszusage oder?

Ehe Du Dich nun in das Abenteuer "ETW" reinstürzt, habe ich noch etwas zu lesen für Dich:

Bedenke, dass der Notar 14 Tage vor Unterschrift den Notarvertrag und die Verweisungsurkunden(!) zum Durchlesen und Verstehen vorlegen muss. Ich freue mich schon auf viele Fragen von Dir dazu;-))

Insb. bei einer Eigentumswohnung muss Dir der Verkäufer noch die Einsicht der Protokolle der Eigentümerversammlungen ermöglichen, damit Du nicht die ETW im Sack kaufst und Dich als nächstes an einer Dachreparatur beteiligen mußt. Prüfe auch, ob alle ETW-Mitglieder in die Haushaltskasse für Instandhaltungen eingezahlt haben oder ob hier bei einzelnen Zahlungsausstände bestehen (daran sollte sich der Verkäufer anteilig beteiligen!).

Alles weitere in diesen Links:

http://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Immobilienkauf-beim-Notar.pdf

w ww.test.de/Kaufvertrag-Immobilien-Den-Notar-ordentlich-ausfragen-4427977-4427980/

So althaus: Wo wir alle so kräftig geholfen haben, dann bekommen wir doch sicherlich auch eine Einladung zur Einweihung der ETW, so sie denn jemals Deine werden sollte. Wir bringen Dir auch eine Schultüte mit allen Sachen mit, die ein Neuvermieter so braucht: Einem BGB, einem Leit(d)faden zum Mietrecht und einer großen Schachtel Baldrianpillen für die ersten schweren Monate!

Noch traue ich dem Verkäufer alles zu. Also warten wir es ab. Habe eine schriftliche Zusicherung vom Makler, daß ich die Wohnung bekomme und eine verbindliche Zusage für den Notartermin. Was das Wert ist, wissen wir ja, nämlich nichts.

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Auch Kaufvorverträge über Immobilien sind in Deutschland nur dann bindend wenn sie notariell beurkundet sind. Da hilft auch weder auf die Bäume steigen noch Bananen essen, es ist einfach so.

Eine interessante Frage ist, ob man wenigstens eine Vereinbarung dahingehend abschließen könnte, dass sich jemand dazu verpflichtet einen notariellen Vertrag abzuschließen und das mit einer Vertragsstrafevereinbarung für den Fall der Nichteinhaltung versieht. Ohne das jetzt eingehend in der Literatur geprüft zu haben würde ich mal sagen, auch das geht nicht ohne Notar. Es ist ja nämlich auch eine indirekte Verpflichtung zum Kauf.

Ganz nebenbei: Wie wolltest Du denn eine solche Vereinbarung -selbst wenn sie überhaupt zulässig wäre- bis zum 21.8. hieb- und stichfest hinbekommen? Ohne rechtskundige Hilfe wäre das nicht möglich und alle Anwälte sonnen sich derzeit auf Mallorca.

Oder glaubst Du, dass Du da auf unsere Hilfe zählen kannst. Was ist, wenn was daneben geht? Willst Du mir die Schadensersatzklage dann über mein Postfach elektronisch zustellen lassen, oder lieber in Papierform an meinen Kratzbaum?

Ich denke, daß der Maklerhier aktiv sein sollte und ein Vorvertrag zu vermitteln, oder?

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@althaus

Ich habe das eben noch einmal nachgeprüft und bin voll und ganz in der von mir mitgeteilten Meinung bestätigt worden: Ohne Notar kein gültiger Vorvertrag. Wenn der Notar erst am 21.8. Zeit hat, wie willst Du denn bis dahin Termin für einen Vorvertrag bei dem bekommen? Da kann auch der Makler nicht helfen!

Und im übrigen: DU bist derjenige, der den Notar bezahlt. Willst Du gleich zweimal zahlen?

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@Privatier59

Nein, das möchte ich nicht. Ich dachte den Vorvertrag kann man untereinander machen!

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Es gibt natürlich ein rechtliches Instrument - das die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, nur das lohnt natürlich nicht, wenn in weniger als zwei Wochen der Notartermin sein sollte.

Du musst eben bis dahin abwarten, für deinen Stress habe ich Verständnis, Sollte der Deal wiederum platzen und du dir doch noch ein neues Objekt suchen, dann ist eine Auflassungsvormerkung ein gutes Mittel, um dein Interessen abzusichern.

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