Gez § 22?
Hallo. Ich hatte Rente mit Grundsicherung bezogen. Musste also keine gez bezahlen. Dann kam eine NK Erstattung vom Vermieter, so daß die Grundsicherung eingestellt wurde, da es als Einkommen gewertet wurde. Ich sollte das Geld 6 Monate strecken. Dann sollte wieder geprüft werden ob ich in die Grundsicherung rutsche.
Indes wurde ich solange ins Wohngeld abgeschoben. Ich stellte einen Antrag auf Befreiung der Gez aus Härtefallgründen. Und zwar hatte ich mit Wohngeld und Rente nicht viel mehr als wie mit Grundsicherung. Das heisst unter 17, 50 Euro Beitragshöhe mehr Einkommen.
Ich berief mich auf SGB 2, § 2, Abs. 3, wo steht, daß NK Erstattung vom Vermieter nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Sonst hätte ich über die 17,50 Euro mehr Einkommen, da ich ja die 300 Euro NK Erstattung pro Monat mit 50 Euro strecken soll.
Liege ich richtig mit meinem Antrag oder versteh ich den Paragraphen falsch?
2 Antworten
Ich hab keine Ahnung, nur mal als Denkanregung:
Ich glaube eher nicht, dass sich der Beitragsservice nach dem SBG richtet, sondern eher nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bzw. dem Rundfunkbeitragsstaatsänderungsvertrag oder so.
Die Verteilung auf 6 Monate gegenüber dem Sozialamt ergibt sich ausserdem aus einem anderen Paragrafen als dem von Dir genannten Paragrafen 22 SGB II. Gilt für Dich nicht auch eher das SGB XII?
Möglicherweise berechnet die ARD solche Erstattungen gar nicht als Einkommen, im steuerrechtlichen Sinn ist es ja auch keines.
Was sagt die ARD denn? Ich empfinde die ja seit ein paar Jahren als recht zuvorkommend am Telefon, während man früher den Laden nur hätte anzünden mögen.
Hast Du vielleicht alte Texte zur GEZ-Befreiung gelesen? Die GEZ gibt es ja schon lange nicht mehr.
In dem von mir verlinkten RBStV steht überhaupt nichts von 22 SGB II. Und lies mal Satz 2 des Paragraf 4 Absatz 6. Ohne eine entsprechende Bescheinigung des Sozialhilfeträgers gibt es keine Befreiung.
Hallo,
weshalb hast du überhaupt für diese kurze Wohngeld Übergangszeit einen neuen GEZ Antrag gestellt, wurdest du dazu aufgefordert ?
Manchmal ist es besser.....
" geh nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst " ! 😉
Regelmäßiger Wohngeld Bezug schließt im Grunde tatsächlich eine Befreiung aus, allerdings ist dies in deinem Fall doch nur vorübergehender Natur.
Es gibt betr. GEZ ansonsten Härtefallregelungen nach
§ 6 Abs. 3 RGebSTV
Du könntest jetzt (vorsichtshalber) beide Paragraphen zur Begründung der Gebührenbefreiung anführen.
Inzwischen heisst das wohl Rundfunk Beitrags Staatsvertrag und es gibt dazu auch mindestens einen Rundfunk ...Änderungs vertrag
...... oder wie auch immer die einstige GEZ in den nächsten 14 Tagen, 3 Monaten oder im nächsten 1/2 Jahr wieder umbenannt werden könnte..... 😉
O.k., ich hab jetzt was gefunden. Nach Paragraf 4 Absatz 6 RBStV wird es wohl nichts werden mit der Befreiung. Schade.
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf&ved=2ahUKEwjugougjIbpAhVF6aQKHRonA5gQFjAAegQIBBAB&usg=AOvVaw0Q5oTAC2_Ipl8iA2BWsShb