Gewerbliche Nutzung von Räumen im Eigenheim
Hallo zusammen!
Wir möchten ein EFH bauen, wo ein oder zwei Räume durch meine selbständige Frau (Fotografin) als Büro und Fotostudio genutzt werden sollen (mit WENIG Publikumsverkehr ist zu rechnen).
-
Welche Genehmigungen braucht es dafür (allgemeines Wohngebiet)
-
Welche baulichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit wir die MwSt. Zurückbekommen können? (Getrennter Eingang? Verbindung zu Wohnräumen möglich?)
-
Welches Konstrukt wäre sinnvoll? Also wäre es bspw. sinnvoller das Gewerbe mietet die Räumlichkeiten an? Dazu muss gesagt werden, dass der Schwiegervater gerne das Haus (nicht den Grund) gerne bezahlen würde und wir ihm als Monatliche Zahlung soz. Eine Rente bezahlen...
Vielen Dank für Eure Antworten!
1 Antwort

Viele Fragen in einer, die zum Teil auch nichts miteinander zu tun haben.
-
Die Aufteilung zwischen beruflicher Nutzung und privater Nutzung erfolgt ggf. durch Aufteilung nach qm. Wie große werden die Anteile denn sein?
-
Das kann auch für die Aufteilung der Vorsteuer erfolgen.
-
bei einer Tätigkeit, die die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt, braucht man m. E. keine Genehmigung.
-
Wem wird das Haus gehören? Ein Problem könnte es geben, wenn das Haus der Grundstücksgemeinschaft (Eheleute) gehört, aber der berufliche Teil nur von der Ehefrau genutzt wird.
-
Möglich wäre, das die Ehefrau von der GbR mietet.
-
Was ist die Rolle des Vaters? Will er das Geld leinen udn dafür eine Rente? Will er das Haus bauen und für das Haus eine Rente?

Die GbR müssen Sie nicht gründen. in dem Moment, wo Sie mit der Ehefrau ein Grundstück kaufen ist es eine GbR in Form einer Grudnstücksgemeinschaft.
Wenn sie dann zusammen das Haus bauen, vergrößert sich das Vermögen dieser GbR.
Der Werbungskostenanbzug für ein Arbeitszmmer zur einer Tätigkeit die eigentlich wo anders betrieben wird, ist inzwischen auf 1.250,- Euro beschränkt. Bei Tätigkeiten wo das Zentrum dieses häusliche Arbeitzimmer ist, ist der Abzug unbegrenzt. scheint hier bei jedem von Ihnen für die jeweilige Tätigkeit zu gelten.
http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
Entscheidend ist wohl, woran der Vater denkt. Will er schenken, super, dann gehört das Geld ihnen.
von der Art der Vereinbarung hängt auch ab, ob und in welcher Form es einen Steuerabzug ergeben kann.
Viele Fragen in einer, die zum Teil auch nichts miteinander zu tun haben.
Deswegen habe ich zunächst auch gleich erst mal weitergeschaltet.
Möglich wäre, das die Ehefrau von der GbR mietet.
Das geht wohl nicht, da die EF zu 50% selbst Gesellschafterin der GbR ist. man kann nicht von sich selbst mieten.
Vielen Dank für die superschnelle Antwort!!! Ich weiß, sehr viele Themen werden da von mir angeschnitten. :-(
Wohnfläche ca. 140qm / Fotostudio ca. 40 bis 50qm
Genau der Publikumsverkehr ist hier der springende Punkt. Max. Kommt 4 bis 5 mal im Monat eine Familie zu einem Gespräch oder Shooting ins Haus.
und 6.Das Haus wird von uns gebaut und soll auch uns gehören. Wir hatten als erstes an eine Schenkung gedacht. Das Fotostudio würde nur von meiner Frau genutzt. Ich bräuchte für meine Nebentätigkeit ein eigenes Arbeitszimmer
GBR? Sie meinen, wir gründen eine zur Vermietung der Räume?