Gewerblich auf Internet-Portalen verkaufen, die ihrerseits bereits Mehrwertsteuer draufschlagen - geht das?
Hallo,
ich möchte über das Internet gewerblich Produkte verkaufen. Nun ist mir aufgefallen, dass es unter den vielen Verkaufsportalen im Internet auch Solche gibt, die ihrerseits 19% Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis draufschlagen und Diese selbst an das Finanzamt überweisen - d.h. dem eigentlichen Verkäufer nur den Netto-Betrag abzüglich Provision auszahlen. Gegenüber dem Endkunden tritt das Portal dann als Händler auf und schreibt Diesem eine Rechnung.
Kann man solche Portale zum gewerblichen Verkauf nutzen? Falls ja, wie muss man das in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Steuererklärung korrekt angeben?
3 Antworten

Was diese Portale machen ist fachlich eine "Verkaufskommission" Verkauf im eigenen Namen auf fremde Rechnung.
Soweit ich solche Dinge gesehen habe muss man denen nur die Steuernummer, bzw. die Umsatzsteuer ID angeben und bekommt seinen Anteil mit Steuer ausgezahlt.

Natürlich muss das Portal Dir eine Abrechnung erstellen. Aber das ist natürlich (wenn das Portal im Ausland ist (egal ob EU- oder Drittland) der Fall, wo die USt-ID nötig ist. Denn wenn die Dir eine Rechnung erstellen sollen, brauchen die Deine USt-ID.
Welches Portal ist es denn?

Es handelt sich um die Musikvertriebsplattform spinnup.com, die sich damit befasst, dafür zu sorgen, dass selbst produzierte Musik in allen möglichen Onlineshops landet. Die ganze Plattform richtet sich eigentlich an Privatleute, die ihre Musik nicht gewerblich anbieten. In den FAQs tauchen Begriffe wie Rechnung und Steuer überhaupt nicht auf. Dafür wird erklärt, dass man sich einloggen soll, eine Guthaben-Übersicht erhält und sich das Guthaben auf sein Paypal-Konto überweisen kann.
Ich habe den Anbieter auch einmal kontaktiert, um die Frage zu klären. Aber ggf. ist ein derartiger Fall ja ein bekannter Hut.
Künstlerische Tätigkeiten sind wohl so eine Grauzone. Da ich ein Album jedoch auch auf physischen Medien veröffentlichen möchte und normalen Händlern zum Vertrieb anmelden, geht im meinen Fall hier dennoch ohne Gewerbe garnichts - die wollen richtige Rechnungen sehen.

Künstlerische Tätigkeiten sind wohl so eine Grauzone.
Ganz und gar nicht. Das ist alles geklärt, sonst hätten Helene Fischer und Jon BonJovi große Probleme.
Da ich ein Album jedoch auch auf physischen Medien veröffentlichen möchte und normalen Händlern zum Vertrieb anmelden, geht im meinen Fall hier dennoch ohne Gewerbe garnichts
Und von wem hast Du diese, falsche, Weisheit? Wenn es sich um Deine eigene künstlerische Tätigkeit handelt, die Du verkaufst, ist es natürlich kein Gewerbe, sondern freier Beruf und ausserdem gilt damit nicht der Umsatzsteuersatz von 19 %, sondern nur der ermäßigte Satz von 7 %, weil es sich um urheberrechtlich geschützte Werke (Tätigkeiten) handelt.
Du meldest also kein Gewerbe an, sondern füllst lediglich den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus, den Du im Internet herunterladen kannst.
In diesem Fragebogen ist auch ein kreuzchen zu setzen für den Wunsch nach einer Umsatzsteuer-ID.

Das Finanzamt hat mir erklärt, dass der Verkauf von eigenen Tonträgern keine Künstlertätigkeit sei und mich zum örtlichen Gewerbeamt geschickt.

Ach und weil das Finanzamt es sagt, muss es richtig sein?
Du hast einfach bei der falschen Adresse gefragt, denn über der Tür vom Finanzamt steht "Finanzamt" und nicht Steuerberatung. Daher ist es so, dass die 1. gar keine Steuerberatung betreiben dürfen und 2. weiß ich nicht, welche Frage DU wie gestellt hast und wie exakt deren Antwort war.
Tatsache ist aber, dass eine künstlerische Tätigkeit (also wie in Deinem Fall selbst Musik machen) in der Einkommensteuer eine freiberufliche Tätigkeit ist (§ 18 EStG, Katalogberuf) und in der Umsatzsteuer gem. § 12 Nr. 7 c dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, wenn man eigene Werke verkauft (also eigene Bilder, eigene Musikdarbietungen, auch auf CD), ebeso wie das Honorar für eine Musikdarbietung.

Ich habe auch im Gegensatz zu Bon Jovi und Helene Fischer keinen Plattenvertrag bei einer Plattenfirma,
Aber nur weil Du weder Jon BonJovi, noch Helene Fischer bist, darfst Du steuerlich nicht benachteiligt werden.
19 % Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldung würde nur gelten, wenn Du auch die Werke von Kollegen mitverkaufst, weil das wäre Handel.

§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG betrifft nicht den Verkauf von CDs. Hierauf entfallen 19% (ausgenommen Hörbücher nach Anlage 2 Nr. 50 UStG).
Ebenso kann der Verkauf von (eigenen) CDs sehr wohl als gewerblich angesehen werden, denn der Verkauf von Waren ist der freiberuflichen Tätigkeit grundsätzlich wesensfremd.

Da du bereits bei so grundlegenden Fragen Probleme hast empfielt sich erstens ein Kurs bei der IHK oder Volkshochschule und einem Gründergespäch bei der IHK bei der du dein Geschäftmodell prüfen lässt.
Im Internet werden vor allen DUMME gesucht die für den Betrug anderer haften und dann nen Sack voll Schulden haben. Und natürlich ein Strafverfahren wegen Geldwäsche, Betrug, gewerbsmäßigen Betrug .....
Da geht oft nach hinten los
Kein Unternehmen braucht einen Idioten der nichts macht und dann ne satte Provision bekommt. Es sei denn.......
Mit Idioten meine ich natülich nicht dich, du informierst sich ja in einem Laienforum, bei denen sicher auch der mitschreibt der dich reinlegt

Mit Idioten meine ich natülrich nicht dich, du informierst sich ja in einem Laienforum
Lieber @topbaugutachter, siehst Du Dich als Laie?
Auf Steuerfragen antworten hier fast immer, @blackleather, @EnnoWarMal, @LittleArrow, @Wurzelsepp, oder meine Wenigkeit und noch ein paar Andere, für die m. E. die Bezeichnung Laie wohl eher herabsetzend ist.
Natürlich sollte @GoaSkin den vorgeschlagenen IHK Kursus belegen (obwohl die Qualität dieser Kurse sehr schwankt), oder besser mal einen Berufskollegen fragen, aber als erste Informationsquelle ist das Forum hier nicht schlecht.
Ausserdem scheinen die Leute, die dieses Forum gegründet haben, da relativ dilettantisch vorgegangen zu sein.

die dieses Forum gegründet haben,
Da diese Bemerkung missverständlich ist, zur Klarstellung, ich meine nicht dieses Forum (Finanzfrage.net), sondern das Forum, auf dem der Frager verkaufen will. Denn die müssten die Problematik kennen.

Ich muss ein Laie sein. Wer, der von irgendwas eine Ahnung hat, hat denn Zeit in einem Forum Klugzuscheißen :-)
Ein anonymes Forum - das vertraue ich keinem Rat - ohne ihn zu prüfen.
ob die Kurse der IHl gut sind oder schlecht - besser als keine Ahnung zu haben allemal. Kauft man dann noch ein paar weiterführende Bücher (liest sie) hat man ne solide Basis

Du brauchst bzgl. Umsatzsteuer nur zur Regelbesteuerung optieren, dann stellst Du dem Portal die Verkäufe zuzüglich der Mehrwertsteuer in Rechnung, musst diese dann aber deinerseits abführen.
Vielen Dank.
Wie sieht das aus, wenn das Portal noch nicht einmal eine Rechnung schreibt, sondern lediglich eine Aufsummierung der Einnahmen anzeigt, die man - sofern ein Mindestbetrag vorhanden ist - per Klick auf ein Paypal-Konto auszahlen kann?