Gewerbesteuer von Privatkonto oder Geschäftskonto?

1 Antwort

Natürlich, denn sie ist eine Betriebsausgabe (hättest Du keinen Betrieb, bräuchtest Du sie nciht zu zahlen), sie ist nur steuerlich nicht abzugsfähig, wie z. B. Geschenke an Geschäftsfreunde, oder hohe Bewirtungskosten auch nicht, obwohl sie doch Betriebsausgaben sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

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