Gewerbesteuer bei 2 Geschäften in verschiedenen Orten
Ich habe einen laden in Ort A und möchte jetzt noch einen Laden in ort B eröffnen. habe ich dann 2x den Freibetrag von 24500 Euro für die gewerbesteuerpflicht?
1 Antwort

Nur wenn das völlig neuer Betrieb wäre. Ist es ein Teilbetrieb, Deines Hauptbetriebs, dann wird der Gewerbesteuermessbetrag zwischen den Beiden Betrieb aufgeteilt.
Der neue Betrieb müßte eine eigene Buchhaltunghaben und getrennt vom Hauptbetrieb operieren.
Orgasnisatorische Trennung. § 16 GewStG.
nicht ganz einfach hinzubekommen.