Gewerbeanmeldung mehr als zwei Tätigkeiten ausfüllen?

1 Antwort

1. Solange es keine genehmigungspflichtigen Gewebe sind, kannst Du alles eintragen, was Du machen wirst. Handel von Kleidern, Marketing Vermittlung von Reisen und Tanzlehrer

2. Wenn Du Deiner Frau kein Geld zahlst, ist sie in diesem Fall keine angestellte. Im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", den Du automatisch bekommst, wird bei Angestellten die Frage nach Familienangehörigen gestellt.

Vielen Dank!

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