Gewerbeanmeldung - viel zu spät?

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Wir könnten Dir besser helfen, wenn Du sagen/schreiben würdest, was Du machst.

Eventuell ist es ja gar kein Gewerbe. Dann würde die Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde schon mal entfallen.

Wenn es ein Gewerbe ist, dann gehe einfach zum Gewerbeamt und melde es an. Zwei Möglichkeiten:

  1. Du meldest es auf den 01. 05. 2021 nachträglich an und hast dann das schlechte Gefühl geschwindelt zu haben, oder
  2. Du meldest es mit dem richtigen Zeitpunkt an und bekommst vermutlich ein Bußgeld aufgedrückt.

Im Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung trägst Du natürlich das richtige Datum ein, dem Finanzamt ist es egal, wenn Du die Einnahmen und Ausgaben aus 2020 in die Anlage EÜR einträgst und das Ergebnis über die Anlage "G" (Gewerbe), oder "S" (freier Beruf) in die Einkommensteuererklärung übernimmst.

Die Frist zur Abgabe der Einkommen-, Umsatz-, und ggf. Gewerbesteuererklärung für 2020 ist noch nicht abgelaufen, also kein Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo, vielen Dank für die sehr kompetente Rückmeldung.

Ich werde das Bußgeld sehr gerne in Kauf nehmen, ich möchte nur, dass alles rechtens ist und ich nicht noch andere Strafen außer des Bußgeldes erhalte.

Meine durchgeführten Aufträge waren folgende:
Erstellung von Texten (Textbroker), Videobearbeitung und technische Hilfe/Einrichtung von Streaming-PCs, Datenerfassung, Aushilfe beim Kundenservice. Die Aufträge/Projekte wiederholen sich gelegentlich.

Vielen Dank nochmal, jetzt bin ich etwas beruhigt :)

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@sebi1442

Textbroker wäre freier Beruf, Videobearbeitung kann freier Beruf sein, Datenerfassung, Kundenservice wäre Gewerbe.

Mache es so, lasse die Gewerbeanmeldung weg und fülle nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, den Du dann an das Finanzamt sendest.

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@wfwbinder

Entschuldige bitte meine verspätete Antwort.

Kann ich denn ohne Weiteres Aufträge ausführen, ohne eine Gewerbeanmeldung? Mein Umsatz lag in der letzten Zeit bei etwa 900-1600 Euro im Monat.

Und falls ich doch keine benötige, was müsste ich meiner Krankenkasse mitteilen, was ich beruflich mache? Diese hatte mich letzte Woche um eine Kopie der Gewerbeanmeldung gebeten.

Nochmals lieben Dank.

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@sebi1442

Dann sagst Du der Krankenkasse, dass Du freiberuflich tätig bist. Man wird Dich auffordern nach Ablauf des Jahres den Einkommensteuerbescheid einzureichen.

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@wfwbinder

Das hört sich super an! Herzlichen Dank nochmal, jetzt sind meine Ängste weg und ein Freiberufler zu sein gefällt mir wesentlich besser, da ich auch gerne im Notfall andere Dinge machen würde (z.B. Gebäude reinigen etc.) falls die Auftragslage nachlassen sollte. Ich denke, das wäre dann auch möglich, oder?

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@sebi1442

Nein, dann bist Du endgültig im Gewerbe. Nur der Teil mit dem künstlerischen Hintergrund ist freier Beruf. Computerservice fällt da noch nicht auf, aber Gebäudereinigung, dann kommt die Gewerbeanmeldung.

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Ist doch alles kein Thema. Dann meldest du es jetzt nach und zahlst deine Steuern eben rückwirkend, plus einen eventuellen Säumniszuschlag, der aber bestimmt wegfällt, weil die Behörden ja kein Besuchsverkehr hatten, zumindest eingeschränkt.

Wieso Säumniszuschlag? Es ist doch keine Steuer festgesetzt worden, bei der eine Säumnis entstanden sein könnte.

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Beim Finanzamt geht leider keiner ans Telefon

Das Finanzamt führt auch keine Gewerbeanmeldungen durch.