Gewerbe zeitnah wieder abmelden, was beachten?

1 Antwort

 Morgen früh zum Gewerbeamt und das Gewerbe abmelden.Rückwirkend oder nicht?

Nein.

Weil:

 und dann mit klarem Kopf das Theme "Nebengewerbe/Gewerbe" eventuell wieder aufgreifen.

  Einkünfte stehen komplett bei 0!

falsch, weil:

 Das einzige waren kleine Ausgaben von etwa 250 € für Outgesourcte Arbeiten (Texte, Textüberprüfung, Grafiken, etc) welche ich in Auftrag gegeben hatte.

Also Verlust in Höhe von mindestens 250,- + Kosten Gewerbeanmeldung. 

Schicke den Fragebogen an das Finanzamt udn schriebe dabei, dass der Betrieb vorerst ruht, weil ..... (Deine Oben genannten Gründe, aber in Kurzform, nicht wie hier als Roman).........

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für die bisherige Antwort!

Nun, diese 275 € möchte ich nicht unbedingt absetzen, falls das Ihr beabsichtigter Rat ist.

Oder was spricht sonst gegen die Abmeldung des Gewerbes?

Mir ist derzeit einfach nicht ganz klar, wohin mich der Weg führt....und das Gewerbe werde ich vollumfänglich frühstens in 6 Monaten ausführen können, dann wird es noch weitere Monate dauern, bis es sich überhaupt trägt. 

Ich möchte momentan einfach meine "Ruhe" von allem und nicht hier und da immer den Hintergedanken an dieses Gewerbe haben müssen - sei es bei der Arbeitsagentur,Krankenkasse oder sonst wo.

Wäre nett, wenn Sie mir die Gründe erläutern, was Ihrer Meinung nach die Abmeldung für Nachteile mit sich zieht. 

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe !!!

Herzlichst

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@Mister250

 Wäre nett, wenn Sie mir die Gründe erläutern, was Ihrer Meinung nach die Abmeldung für Nachteile mit sich zieht. 

Ganz einfach, wenn die Chance besteht doch noch mal das Gewerbe betreiben zu wollen, 2 Wege und 40,- Euro kosten.

Erster gesparter Weg, abmelden und 15 Euro Gebühr.

Zweiter gesparter Weg neu anmelden und 125,- Euro kosten.

   Das in der Zwischenzeit nichts passiert, dafür war meine Empfehlung ruhend melden. dann ist da nichts.Nun, diese 275 € möchte ich nicht unbedingt absetzen, falls das Ihr beabsichtigter Rat ist.

Das ist mein Rat und ich wüsste nichts, was dagegen spricht.

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@wfwbinder

Vielen Dank.

Wahrscheinlich tickt diesbezüglich jeder ein wenig anders, aber wegen 4x 2 Kilometern zum Rathaus (hin,zurück,hin,zurück) und 1x Abmeldegebühren und 1x Anmeldegebühren - daran soll es nicht scheitern.

Ich laufe dann zumindest weder bei der KK noch bei der Arbeitsagentur Gefahr, irgendwelche Angaben ausversehen vergessen zu haben.

Eventuell könnte ich bei Gewerbeanmeldung zu einem späteren Zeitpunkt auch auf Förderungen der Arbeitsagentur zurückgreifen, was ja bezüglich Krankenversicherung/Rentenversicherung und weiß der Geier auch nicht so schlecht wäre.

Sollte niemand wirklich gravierende Gründe ansprechen, die gegen eine Abmeldung sprechen, wäre ich sehr um weitere Antworten zur Vorgehensweise bei der morgigen Abmeldung verbunden.

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@Mister250

Nein, alles OK, aus dieser Sicht nachvollziehbar. vor allem die Möglichkeit der Förderung.

Ich sehe das eben aus meiner Sicht (wobei ich die Meldungen in Berlin per Internet machen kann) und sehe jede Stunde Weg und Wartezeit, ob bei einem Amt, oder beim Arzt unter dem Gesichtspunkt von 100,- - 150,- Euro Stundensatz.

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  • Brief an die IHK, Sachverhalt erklären und Bescheid geben, das Gewerbe am 21.09.2017 ohne Umsätze abgemeldet wurde.
  • VBG selbe Vorgehen wie bei IHK.
  • Beides kannst Du Dir auch sparen.

    Die IHKn führen Unmengen von inaktiven Unternehmen in ihren Büchern und freuen sich darüber, weil sie sich mit einer großen Anzahl von angeblichen Gewerbetreibenden wichtig machen können. Wer keinen Gewerbeertrag erzielt, muss auch keinen Kammerbeitrag zahlen.

    Auch an die VBG muss man ohne Geschäftsbetrieb und ohne Mitarbeiter nichts zahlen.

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