Gewerbe unter 18 anmelden?
Guten Tag,
ich bin Jonas und bin 17 Jahre alt. Ich betreibe schon etwas länger E-Commerce und würde deswegen jetzt gerne ein Kleingewerbe anmelden.
Da ich noch nicht 18 bin, brauche ich ja schriftlich die Einverständnis, dass ich geschäftsfähig bin vom Familiengericht.
Nun meine Frage dazu: Wie bzw. Wo kann ich den Antrag dafür stellen? Bzw. kann ich den Antrag Online stellen?
Ich möchte uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
Ich habe schon oft versucht anzurufen, habe aber nie eine Antwort bekommen, oder mein Anruf wurde ignoriert.
Falls ich den Antrag nicht Online stellen kann, muss ich mit beiden Elternteilen zum Familiengericht oder reicht es schon wenn ein Elternteil mitkommt und Unterschriften nachgereicht werden. Die unterschiedlichen Arbeitszeiten von meinen Eltern bzw. meine Schulzeiten würden, dass sehr schwer machen.
Ich freue mich auf eure Antworten.
LG
4 Antworten

Falls ich den Antrag nicht Online stellen kann, muss ich mit beiden Elternteilen zum Familiengericht oder reicht es schon wenn ein Elternteil mitkommt und Unterschriften nachgereicht werden.
Der Minderjährige und seine Erziehungsberechtigten sind persönlich anzuhören. Das wird nicht zwingend gleichzeitig erfolgen müssen, eine Aufteilung wird das Verfahren aber vermutlich weiter verzögern. Anzuhören sind übrigens i.d.R. auch das das Jugendamt sowie deine Lehrer und ggf. Ausbilder, ggf. auch die IHK.
Den Antrag kannst du gemeinsam mit deinen Eltern schon mal schriftlich stellen, am besten direkt eine Stellungnahme der Schule beifügen. Sachlich zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist das Amtsgericht (§ 23a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GVG i. V. m. §§ 111 Nr. 2, 151 Nr. 1 FamFG) als Familiengericht (§ 23b Abs. 1 GVG, § 112 Abs. 1 S. 1 BGB). Örtlich zuständig ist regelmäßig das Gericht, in dessen Bezirk der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 152 Abs. 2 FamFG).
Ein Antrag auf Genehmigung eines selbständigen Erwerbsgeschäfts des Minderjährigen nach § 112 BGB ist aber keine reine Formsache, sondern bedarf einer detaillierten inhaltlichen Prüfung. Die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Familiengerichts. Dabei ist entscheidend, "ob der Minderjährige die erforderlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Kenntnisse hat, sich im Geschäftsleben wie ein Volljähriger zu bewegen" (OLG Köln, Beschluss vom 13.04.1994, Az. 16 Wx 52/94, NJW-RR 1994, 1450). Vorausgesetzt wird insbesondere auch, dass der Minderjährige "über seine Jahre hinaus gereift ist" (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.08.2013 - 8 UF 144/13, Abs. 12). Wenn das nicht nachweislich der Fall ist, ist der Antrag im Zweifel abzulehnen.

Und keine der drei beteiligten Personen schafft es, mal vormittags zwischen 9h und 12h beim Gericht anzurufen, um sich über die Vorgehensweise zu informieren?
Dann muss man es eben schriftlich beantragen. Und auf die Antwort warten.
Ich sag es mal so: Wenn Du bereits 17,5 Jahre alt bist, lohnen sich die Verfahrenskosten vermutlich eher nicht, angesichts der Dauer des Verfahrens.
Es müssen aber in keinem Fall alle 3 gemeinsam beim Gericht aufkreuzen, einzeln reicht mit Sicherheit auch, oder man macht es beim Notar.

Manchmal frage ich mich echt, ob die Verwendung einer Suchmaschine aus der Mode gekommen ist - damit kommt man in sehr, sehr vielen Fällen schneller ans Ziel, etwas mehr Selbständigkeit wäre da schon hilfreich.
Google hilft, hat mich keine 30 Sekunden gekostet. Der Antrag ist schriftlich, aber ansonsten formlos beim zuständigen Fsmiliengericht zu stellen.

Ich möchte uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
Das kannst Du als Minderjährige/r nur mit der explizten Zustimmung des Familiengerichts.
Wow. Demnächst schreibst Du Artikel in Fachzeitschriften?