Gewerbe anmelden auf Frau oder wie (schulden)?

4 Antworten

Ich danke euch für eure antworten.Dann werde ich wohl erst den Schritt zur shufa machen und zum Gericht / Schuldenberater . Aber ist es allgemein möglich auf den namen meiner frau das geschäftskonto laufen zu lassen ?

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"und zu dieser antwort "

Nur ganz nebenbei sei angemerkt; dass es m.E. eine absolut blöde Idee ist, den gefühlt 1000ten Ebay-Bring-in-Shop zu gründen und Ware, die einem nicht gehört, in Kommission mit erheblichen Aufwand und Gebühren verticken zu wollen.

Hast Du z.B. dran gedacht, dass Du ein sicheres Lager für die Waren benötigst? Hast Du einkalkuliert, dass neben den eBay-Gebühren auch Steuern, Versandkosten fällig werden?

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Ich habe eigentlich nicht vor nur prozentual für Kunden zu verkaufen . Ich habe eine Menge kontakte an Händlern die mir ware vorstrecken würden bis ich diese verkauft habe .Und auch noch eigene Produkte würde ich gene anbieten wollen .

Frage ist eigentlich nur kann es gepfändet werden das geld auch wenn es mir nicht gehört ? weil es ist ja nur der gewinn mir das ist eigentlich die wichtigste frage sonnst macht das konzept keinen sinn .

lg

 Aber ist es allgemein möglich auf den namen meiner frau das geschäftskonto laufen zu lassen ?

Natürlich ist das möglich.

Aber:

Deine Frau ist dann auch die, die das Gewerbe anmeldet.

Sie bekommt die Geschäftspost.

Bei Ihr landen die Mahnungen des Finanzamtes. wenn mal etwas versehentlich versäumt wird.

Ich bin seit 1972 im Beratungsbereich tätig und kenne diese Situationen. Da sind schon Ehe dran gescheitert (natürlich sind auch einige gut gegangen), weshalb ich immer davon abrate.

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solange du nicht beweisen kannst, das das geld nicht dir gehört, wird es gepfändet.

und nebenbei mal bemerkt....du fragst hier die falschen leute. wenn du schulden hast und arbeitslos bist, steht dir rechtsbeistand kostenlos zu. so etwas nennt man prozesskostenbeihilfe...damit kannst du die richtigen fachanwälte in anspruch nehmen...kommt natürlich noch darauf an, was deine frau verdient. in solchen fällen werdet ihr mit veranlagt. lass deine frau gänzlich aus dem spiel...sonst steht eines tages, aus finanziellen gründen, deine ehe auf dem spiel...

ist es das wert...? viel erfolg

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Wenn Du wissen willst, wo Du schulden hast, solltest Du lieber Deine Eigenschufa beantragen.

Auf dem Gericht wirst Du nur rausinden, dass Du eine Vermögensaufstellung abgegeben hast und ggf. wer die Einsicht genommen hat.

Auf den Namen Deiner Frau ein Gewerbe anzumelden udn ein Geschäftskonto zu errichten, davon rate ich ab. Es wäre die Grundlage für Ehekräche, sobald Du mal etwas nicht pünktlich bezahlen kannst und eine Mahnung kommt.

Wenn schon, dann mache auf den Namen Deiner Frau eine UG, dann ist die Haftung wenigstens auf die Einlage begrenzt.

Ich habe mal eine unpfändbare Konstruktion konzipiert, aber die kannst Du nicht allein handhaben, dafür brauchst Du Begleitung durch einen Berater.

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Wenn Du den Überblick über deine Schulden gewonnen hast und diese auf absehbare Zeit nicht regulieren kannst, macht ggf. tatsächlich der Gang in die Privatinsolvenz Sinn.

Lass Dich dbzgl. von einem Schuldnerberater (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale) beraten.

Zudem solltest Du deine Einkünfte strikt von den Einkünften deiner Frau trennen. Eigenes P-Konto. Kein Oder-Konto mit deiner Frau. Auch kein Gemeinschaftskonto mit der Frau und schon gleich gar nicht eine "Partner-Kreditkarte o.ä., die mit dem Konto der Frau in Verbindung steht.

Erst wenn Du das alles auf der Reihe hast, kannst Du vorsichtig damit beginnen eine Selbständigkeit zu planen.

Und tu dir selbst einen Gefallen: Frag vorher einen Steuerberater und/oder Gründungscoach.

Nur ganz nebenbei sei angemerkt; dass es m.E. eine absolut blöde Idee ist, den gefühlt 1000ten Ebay-Bring-in-Shop zu gründen und Ware, die einem nicht gehört, in Kommission mit erheblichen Aufwand und Gebühren verticken zu wollen.

Hast Du z.B. dran gedacht, dass Du ein sicheres Lager für die Waren benötigst? Hast Du einkalkuliert, dass neben den eBay-Gebühren auch Steuern, Versandkosten fällig werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Deine Frau kann eine GmbH gründen, welches das Gewerbe betreibt welches Dir vorschwebt, und Dich als Geschäftsführer einstellen. Das Konto wird auf den Namen der GmbH geführt.

Deine Frau muss nicht mitarbeiten, haftet aber bis zur Höhe des Stammkapitals welches mindestens 25.000 Euro beträgt. Du als Geschäftsführer bist für das gesamte Geschäft verantwortlich und haftest der Gesellschaft gegenüber unbegrenzt bei Fehlverhalten aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Aber Vorsicht!  Die Idee mit der Verkaufsagentur wird nicht funktionieren. Warum sollte jemand über Dich, bzw. über die GmbH Deiner Frau etwas bei ebay verkaufen?  Das kann jeder selbst - ohne einen Zwischenhändler, der einen Teil des Umsatzes für sich haben will.

Unternehmer zu sein ist kein Zuckerlecken, man muss mehr arbeiten als ein Angestellter, ein breiteres Wissen haben, gesund, kreativ und fleißig sein und überdies mit Geld umgehen können. Ob Du das zu bieten hast ist zweifelhaft. Du weißt noch nicht mal wie hoch deine Schulden sind und bist arbeitslos ist, obwohl in der aktuellen Hochkonjunktur überall Arbeitsplätze angeboten werden.

Wenn Du und ebenso Deine Frau nicht aufpassen oder sich selbst überschätzen, steht ihr nach erfolgloser Selbständigkeit noch schlechter da als vorher.