Gewerbe anmelden - Mietvertrag erlaubt es nicht: Briefkastenfirma?
Hi community,
Kurze Frage. Bin gerade aus NL nach Deutschland zurück gezogen. Hab vorher in der UK gelebt wo ich mal ein Gewerbe angemeldet hatte. Deutschland war mir immer ein Rätsel mit der ganzen Bürokratie und jetzt frage ich mich das folgende: Ich miete (zwischenzeitlich) ein Haus zur Miete mit einem Mietvertrag der deutlich angibt dass ich ohne Rücksprache kein Gewerbe anmelden darf. Meine Freundin und ich verstehen uns absolut nicht mit dem Vermieter und möchte deshalb jeden Kontakt minimieren. In der UK ging es relativ einfach mit der Gewerbeanmeldung via einer Briefkastenfirma. Wäre das hier auch die logische Alternative? Gewerbe geht um einen kleinen webshop mit geringer Auswahl von 5-10 Artikeln (die ich easy von der Garage aus hier managen kann).
Zweite Frage: Nebenbei werde ich mich auch noch selbstständig in der IT Beratung machen. Kann man das in Deutschland über ein Gewerbe laufen lassen oder wäre es einfacher und sinnvoller einmal ein Gewerbe für den webshop anzumelden (1) und mich als Freiberufler fürs consulting zu registrieren (2)?
Merci im voraus!
PS: Falls jemand eine(n) Steuerberater/in in der Region Hannover kennt die sich hier drauf spezialisiert let me know :)
Gruss
-sebastian
2 Antworten

Jein.
Es geht, aber das Finanzamt setzt die Privatadresse (zumindest in Berlin) als Standort für das Gewerbe, schickt aber die Briefe an den "Briefkasten."

Was Du Unterscheiden musst, ist der Sitz des Unternehmens, §§ 12 HGB oder 4 a GmbHG, die geschäftliche Adresse die z. B. im Handelsregister steht und der steuerliche Sitz § 10 AO/ § 1 KStG.
Also, Fritz Meyer gründet die F.Meyer GmbH. Sitz in Berlin, Hauptstraße XX, dort ist die Geschäftsadresse in einem CoWorking Space. Dahin geht die Post.
Sitz lt. Handelsregister ist Berlin.
Nach § 1 KStG ist entscheidend der Ort der Geschäftsleitung. Im CoWorking Space hat er nur eine Adresse udn Empfängt eventuell mal einen Kunden, weil er da für eine Stunde den Konferenzraum mietet.
Die Geschäftsleitung, dort wo die Entscheidungen getroffen werden, ist für das Finanzamt seine Privatadresse, denn dort steht der Schreibtisch.
Die Post, auch die des Finanzamts geht an den CoWorkingspace (Briefkasten), weil er daheim keine Geschäftspost empfangen darf, denn dort kann er kein Schild an den Briefkasten machen.
Ist es nun klarer geworden?
Bei einem Einzelunternehmen ohne Handelsregister entfällt der Teil, da ist es eben nur die Adresse für die Geschäftspost.

top. Alles deutlich. Vielen Dank für die ausführliche Antwort - much appreciated :)

Egal was im Mietvertrag steht, der Hausbesitzer kann Dir das Gewerbe nicht verbieten, da es ja mit keinem oder wenig Publikumsverkehr verbunden ist und keine weiteren Mieter gestört werden können. Wenn er dies im Mietvertrag aber ausdrücklich verbietet ist der Mietvertrag in diesem Teil hinfällig. Also melde Dein Gewerbe an.

Danke für die schnelle Antwort. Aber wenn man eine Firma registriert hat die ja auch ihre eigene Adresse und nicht die des Gründers/CEOs. Gewerbe und Firma würde ich jetzt als identisch ansehen oder besteht da ein Unterschied und das führt zu der Schlussfolgerung ?