gesperrtes Sparbuch wieder entsperren?

2 Antworten

Schon einigermaßen verwirrend was Du da schreibst.

Es gibt 2 verschiedene Deutungen dessen was man Dir gesagt hat:

Verlorene Sparbücher kann man durch ein gerichtlichen Verfahren für wertlos erklären lassen. Allerdings machen Banken das auf dem kurzen Dienstweg durch eine Verlusterklärung. Die muss man natürlich erst einmal ausfüllen.

Bei Erbfällen aber wollen Banken natürlich nicht an die falsche Person auszahlen und verlangen oft einen Erbschein. Den bekommt man beim Amtsgericht, Nachlassgericht, gegen Gebühr. Viel Geduld mitbringen muss man auch. So ein Verfahren zieht sich über Monate hin.

Vermutlich die Abteilung "Erbschein" des Nachlassgerichts.

Aber die Mitarbeiter der Haspa sprechen nach meiner Erfahrung durchaus die deutsche Sprache.