gesetzl. Berufsunfähigkeitsrente für vor 1961 geborene

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Rahmen eines besonderen Vertrauensschutzes erhalten Versicherte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Reformgesetzes bereits 40 Jahre alt waren (vor dem 2.1.1961 Geborene) eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auch dann, wenn sie - in Anlehnung an das vorhergehende Recht - „nur" berufsunfähig sind. Der Vorteil ist, dass sich die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit bei diesen älteren Personen nicht auf sämtliche Erwerbstätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes bezieht, sondern auf den letzten Hauptberuf und sozial zumutbare Verweisungsberufe beschränkt. Es liegt insoweit ein besonderer Berufsschutz vor.

Aus Vertrauensschutzgründen wurde ein Schutz bei Berufsunfähigkeit für solche Versicherte erhalten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und nach dem 31. Dezember 2000 berufsunfähig werden. Diese Personen haben nach § 240 Abs. 1 SGB VI – bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen – Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die 50% der vollen Erwerbsminderung entspricht.

Danke Primus! Er hat seit 36 Jahren ununterbrochen als Zimmermann gearbeitet und darf den Beruf mit Epilepsie nicht mehr ausüben. Kann mein Mann dann in Vollzeit einer anderen Tätigkeit nachgehen ohne finanzielle Einbußen? Das heißt ohne Anrechnung der EM-Rente? Hat er zeitliche (z.B. nur 4 Std. täglich o.ä.) Einschränkungen oder darf er voll arbeiten z.B. in Baumarkt?

Jule6222

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@jule6222

Hallo jule6222, In dem Rentenbescheid Deines Mannes wird Ihm die Hinzuverdienstgrenze mitgeteilt, die er unbedingt einhalten muss, da er sonst seine Rente gefährden würde.

Alles Gute für Euch!

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@jule6222

Gerne ;-))

Noch ein Nachtrag: Das Krankengeld wird bis zur Bewilligung der Rente gezahlt und Dein Mann kann sich nach der Bewilligung auch arbeitsuchend melden.

Allerdings muss er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können, was heißt, er darf dann nicht weiter krankgeschrieben sein.

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