Geschenk oder Leihgabe - wie grenzt man dies deutlich voneinander ab?

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Wie grenzt man hier Leihgabe und Geschenk deutlich voneinander ab, so dass es keinen Zweifel daran gibt, dass es sich um ein Geschenk handelt?

Es war im Jahre des Herren 1984 als ich meine Ausbildung als Referendar begann und einer meiner ersten Fälle behandelte genau diese Frage: Die Parteien des Verfahrens waren in glücklicheren Tagen ein Liebespaar gewesen und stritten nunmehr um die Einrichtung der gemeinsamen Wohnung. Der weibliche Part des Paares hatte die Weisheit nicht gerade mit Löffeln gefressen und meinte Beweis für eine Schenkung der Sachen führen zu können indem sie mit krakeliger Schrift auf alle Quittungen und Kassenbelege "Geschenk" drauf schmierte. Die Heiterkeit im Saal war groß.

Und nun zu Deiner Frage: Die Abgrenzung kann äußerst schwierig werden, insbesondere bei Dingen die der gemeinsamen Nutzung unterlegen haben. Wenn Wort gegen Wort steht muß man nach Beweislastgrundsätzen vorgehen: Wer eine Schenkung behauptet, muß sie beweisen können. Kann er/sie es nicht, hat er /sie Pech gehabt!

1984 als ich meine Ausbildung als Referendar begann und einer meiner ersten Fälle behandelte genau diese Frage

Das ist doch wohl für den Fragesteller wie ein 6er im Lotto!

Wer könnte dann wohl die Frage besser beantworten als Du ;-)))

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