Geschäftsveräußerung im ganzen an Kleinunternehmen?

1 Antwort

Nein, so ist es nicht.

Die GiG ist umsatzsteuerlich gesehen eine Art Gesamtrechtsnachfolge - das bedeutet: Der Erwerber erwirbt die umsatzsteuerlichen Umstände vom Vorbesitzer mit.

Die GiG ist das kein Umsatz im Sinne des UStG, weil die umsatzsteuerlichen Eigenschaften auf den Erwerber übergehen.

Verkäufer und Erwerber werden sozusagen als Einheit angesehen.

Beispiel:

Verkäufer verkauft Immobilie, die zu 60% umsatzsteuerpflichtig vermietet wird

Erwerber ist bisher KU.

Konsequenz beim Erwerber: Er vermietet "weiterhin" zu 60% umsatzsteuerpflichtig. Er ist dann also kein KU mehr.

Will er umsatzsteuerfrei vermieten und ist dies auch möglich, so ist die Vorsteuer zu Lasten der "Einheit" aus Verkäufer und Erwerber zu korrigieren. Heißt konkret: Er muss (max.) 40% der Vorsteuern, die der Verkäufer mal vom Finanzamt bekommen hat, an das Finanzamt zurückzahlen.

Markuza110 
Fragesteller
 21.12.2020, 14:59
Habe grade nochmal beim Finanzamt angerufen und er sagte mir das es mir frei steht welche Rechtsform ich wähle. Ich kann auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen laut Finanzamt. Es geht um ein Onlinehandel Geschäftsveräußerung im ganzen und dieser war davor Umsatzsteuerpflichtig und ich würde es als Kleinunternehmen kaufen und zusätzlich Ware soanders noch beziehen. Also dürfte Ihre Antwort nciht richtig sein 0der? Könnten Sie mir mailen wo Sie Ihr Wissen beziehen? DAnke im Vorraus. MFG
0
EnnoDerDritte  21.12.2020, 15:27
@Markuza110
 Könnten Sie mir mailen wo Sie Ihr Wissen beziehen?

Klar, gerne.

Ich habe hier eine kaputte Kaffeemaschine, die leider immer etwas Kaffeesatz mit in die Tasse spült. Da ich Kettenkaffeetrinker bin, sammelt sich so eine gewisse Menge Kaffeesatz an.

Ich dachte mir, dass es Verschwendung wäre, wenn ich den einfach so wegschmeiße und habe mir überlegt, ob ich diesen Kaffeesatz nicht einer würdigeren Verwendung zuführen könnte.

Zufällig erschien hier der am 31. Oktober 1926 spurlos verschwundene Zauberer Houdini und erzählte mir, dass in Michigan zu seiner Zeit eine Lehrstelle als Wahrsager frei wäre. Dank seiner Zeitmaschine konnte ich das Angebot wahrnehmen - vielleicht hast du ja schon mal vom berühmten Wahrsager Abraham Lincoln gehört, der im April '65 aus der Loge des Ford Theatre gefallen ist.

Jedenfalls war das in Wirklichkeit ich, der nur so wieder in diese Zeit zurückreisen konte.

Voilá - da bin ich nun und da ich heute auch schon genug Kaffee hatte, konnte ich meine Lesedienste anbieten.

Sie können beim Verlassen des Zeltes gern eine Kleinigkeit in die Dose tun.

0
wurzlsepp6682  21.12.2020, 19:44
@Markuza110

Enno ist nur Steuerberater.

auf Auskünfte vom Finanzamt kannst du einen Dreck geben, da das Finanzamt für falsche Auskünfte noch nicht mal HAFTET

1
Markuza110 
Fragesteller
 21.12.2020, 15:18

Hallo,

ja stimmt bei Immobillien wäre es so ,wenn diese privat weiter vermieten, da es dann eine Änderung wäre. Bei uns wäre es aber keine Immobillie sondern Ware die gekauft wurde und die Ust wurde vom Finanzamt erstattet und ich kaufe es jetzt GIG Netto und werde die Ware weiter Gewerblich Verkaufen als Kleinunternehmen . Dort müsste ich doch dann keine Vorsteuer zurückzahlen oder??? Danke MFG

0
EnnoDerDritte  21.12.2020, 15:28
@Markuza110
  1. Wareneinkauf kann keine GiG sein.
  2. Falls es etwas anderes ist und hier doch einen GiG vorliegt: Doch.
0