Geschäftsleitung Geschäftsführung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe mal gelesen, dass ein empörter Kunde nach vergeblichen anderen Interventionen einen Beschwerdebrief per Einschreiben/Rückschein/Eigenhändig an den Vorstandsvorsitzenden der fraglichen Firma versandt hat und dieser in der Tat auch den Rückschein unterschrieben hatte. Das war doch eine nette Idee. Ob diese Beschwerde aber zum Erfolg geführt hat, ist mir leider nicht bekannt. Zu einer Äußerung ZWINGEN kannst Du ohnehin niemand, es sei denn, Du stürmst mit gezogener Pistole das Vorstandsbüro. Wegen der Risiken und Nebenwirkungen möchte ich Dir diese Art der Beschwerdeführung ausdrücklich nicht empfehlen!

die Idee finde ich gut. Und die Kosten für das Einschreiben trage ich gerne :)

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