Geschädigte gesucht
Ich habe zur persönlichen Nutzung eine Eigentumswohnung von einer Bauträger GmbH gekauft, die eigens dafür gegründet wurde, in Berlin 11 hochwertige Wohnungen in einer Baulücke zu erstellen. Alle Wohnungen wurden verkauft, alle Käufer haben die Anzahlungen termingerecht geleistet. Der angebliche Fertigstellungstermin verzögert sich nun aber mehr und mehr. Ursprünglich sollten die Wohnungen bereits im September 2014 bezugsfertig sein. Der Fertigstellungstermin wurde aber inzwischen bereits mehrmals nach hinten verschoben. Aktuell ist als Einzugstermin August 2015 in Aussicht gestellt. In meinem beim Notar abgeschlossenen Kaufvertrag ist mir als Einzugstermin der 28. Februar 2015 zugesichert. Bisher ist allerdings noch nicht einmal der Rohbau fertig. Beteiligt an der Bauträger-GmbH ist zu 50 Prozent die Otto M. Schröder Bank Hamburg. Geschäftsführer der Bauträger - Gesellschaft sind Schröder Bank-Vorstand Helmuth Spincke und Peter Michael Frank, der z. B. in Hagen in Immobilien-Geschäften aktiv ist, in deren Zusammenhang auch wegen Betrugs ermittelt wurde. Auf meine kritischen Nachfragen - auch in Bezug auf eine Entschädigung - antwortet die GmbH mit Allgemeinplätzen oder garnicht mehr. Wer hat mit der Schröder Bank oder mit einem der beiden von mir genannten Geschäftsführern im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften ebenfalls schlechte Erfahrungen gemacht? Wer kennt sich im Entschädigungsrecht aus? Vielleicht sind wir ja gemeinsam stärker.
SLSC
3 Antworten
Hallo ich wollte einmal nachfragen wie denn die Geschichte hier ausgegangen ist, da der Herr Frank scheint sein Spielchen weiter zu spielen...
Ich denke mal:
1. Es ist grenzwertig, dass Du hier alle Klarnamen nennst, auch mit dem Vermerk von Ermittlungen bezüglich einer Person, was keiner Kontrollieren kann. Sie da vorsichtig, Du könntest in den Bereich von übler Nachrede kommen.
2. Das beste wäre die Gesellschaft schriftlich in Verzug zu setzen mit Androhung von Schadenersatzforderungen.
3. die anderen 10 Käufer kannst Du doch im Grundbuch einsehen, denn für Euch wurden ja zumindest Auflassungsvormerkungen eingetragen. Schließt Euch zu einem Verein zusammen (nur einfach, ohne den eintragen zu lassen).
4. Geht zu einem guten Anwalt, in Berlin könnte ich welche nennen.
Es kann keine anderen Geschädigten geben als die, die im Grundbuch stehen. Nur, was bringt es Dir, die zu kennen? Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Jeder muß für sich tätig werden und das solltest Du auch. Beauftrage schnellstmöglichst einen Anwalt.