geringfügige Einnahmen durch onlineumfragen und Testkäufe versteuern?

3 Antworten

Ich bin Hausfrau,

Ein wichtiger Beruf, aber wenig einträglich.

und habe geringfügige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit.

Also kannst Du davon nicht leben. Wie wird der Lebensunterhalt bestritten?

Nun möchte ich mir durch Online- Umfragen und als Testkäufer noch etwas hinzuverdienen.................Wer weiß, wie ich das steuerlich angeben muß?

Das kommt darauf an, wie es vergütet wird. Wenn Du es selbständig machst, wären es gewerbliche Einkünfte.

Es gibt wohl einen Freibetrag,

Freibeträge gibt es viele, mn müßte wissen, welchen Du meinst. 410,- Euro wären frei, wenn Du Einkünft aus nichtselbständiger Arbeit hättest, das ist aber nciht der Fall.

Und weiß vielleicht auch jemand, ob sich dann der Krankenversicherungsbeitrag erhöht? Ich bin freiwillig gestzlich versichert mit dem Mindestbeitrag.

da müsste man die Gesamthöhe Deiner Einkünfte kennen.

Um Auskünfte zur Höhe von Steuern geben zu können, müsste man Zahlen kennen. Grundsätzlich kann man nur sagen, steuerlich relevant ist es erstmal. Ob und wieviel Steuern anfallen, weiss man, wenn man alle Einkünfte kennt. Wenn verheiratet, dann auch die vom Ehegatten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Ein wichtiger Beruf, aber wenig einträglich.

Für die Familie schon !!

Der Partner oder die Partnerin muß nur gut gepflegt und bei Laune gehalten werden ! ;-)))

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Hallo,

wenn die Tätigkeiten weiterhin nebenberuflich sind, gilt weiterhin eine Mindesteinnahme von 945 Euro monatlich. Wenn dieser Betrag nicht überschritten wird, bleiben die Beiträge unverändert.

Wenn die Tätigkeiten zusammen hauptberuflich selbständig sind, gilt eine Mindesteinnahme von 2126 Euro monatlich. In besonderen Fällen (dann werden auch Vermögen und Einkommen des Partners geprüft!) wird der die Mindesteinnahme auf Antrag auf 1418 Euro ermäßigt. Die Mindestbeiträge liegen dann bei ca. 360 - 370 Euro monatlich bzw. ermäßigt bei ca. 240 - 250 Euro. Quelle: § 240 SGB V

Die Prüfung, ob die Tätigkeiten haupt- oder nebenberuflich sind, erfolgt durch die Krankenkasse. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Relation aller Einnahmen zueinander sind dabei entscheidend.

Gruß

RHW

Es gibt wohl einen Freibetrag, doch kenne ich die genaue Höhe nicht,

Der liegt 2015 bei 8354€ und alle weiteren steuerrechtlichen Fragen werden Dir unsere Fachleute bestimmt gern beantworten ;-)