Gerichtsvollzieher?
Ich habe einen ratenkredit beantragt und weil ich unter meinem Namen nichts bekommen hätte wegen der Schufa-Auskunft habe ich einen anderen Namen benutzt kann die Gerichtsvollzieherin überhaupt eine vermögensauskunft von mir einholen es geht ja um mich aber ich habe ja einen falschen Namen angegeben weil ich dann den Raten Kredit bewilligt bekommen habe
4 Antworten

Nein. Wenn gegen mich ein Titel vorliegt, kann ich ja auch nicht meinen arbeitslosen Bruder zum Gerichtsvollzieher schicken. Der Gläubiger hat also derzeit einen Titel gegen eine nicht-existierende Person vorliegen.
P.S.: Ich habe gar keinen Bruder.

Lass den Quatsch. Du solltest dazu stehen, dass Du gemeint bist und bei der Gerichtsvollzieherin sagen, dass der Name falsch ist und Du gemeint bist.
Denn wenn Du Dich jetzt mit dem falschen Namen aus der Verantwortung stehlen willst, dann wird man Dir das als Straftat, als Betrug, auslegen. Immerhin hast Du dann etwas unter falschem Namen bestellt und nicht bezahlt. Das ganze wird Dir böse auf die Füße fallen!
Also steh dazu und bringe das in Ordnung.

Da fehlt aber was im Mittelteil!
Wenn der Titel nicht zugestellt hätte werden können gäb es keinen Termin zur Vermögensauskunft. Zuvor mußte eine Zwangsvollstreckung erfolglos gewesen sein. Wie kann das denn passiert sein, wenn Du nicht erreichbar gewesen bist?
Du erzählst uns hier einen vom Pferd!

Der Fragesteller schreibt von Namen und nicht von Vornamen.
Wenn es der Postbote genau nehmen würde, was er natürlich nicht tut, müßte er sich vergewissern, dass auch wirklich die in der zuzustellenden Urkunde genannte Person dort wohnt.
Schließlich und endlich muss ja wohl ein Zwangsvollstreckungsversuch vorangegangen sein, ansonsten hätte keine Vermögensauskunft beantragt werden können.
Ich werde jetzt keine dicken Fachbücher wälzen, sondern einfach so behaupten, dass nicht der präzise Name erforderlich ist, sondern die eindeutige Identifizierung der Person. Der Titel könnte dann, wenn die möglich ist ohnehin korrigiert werden.

In der vorherigen Frage stand, dass nur der Vorname falsch war.
Also kann ich doch meinen arbeitslosen Bruder zum Gerichtsvollzieher schicken, wenn er dieselbe Adresse hat und ich unter seinem Namen bestellt habe?
Den Titel muss vermutlich der Gläubiger ändern lassen, nicht der Gerichtsvollzieher.


Ja, natürlich. Das muss aber vermutlich der Gläubiger beantragen, und nicht der GV oder der wahre Schuldner.

Dann kommt noch Urkundenfälschung hinzu ..
Das mit der Zustellung hat mich auch gewundert. Bei vielen Briefkästen steht ja nur der Familienname dran. Dann ist eine förmliche Zustellung also nicht möglich? Oder der Auftraggeber muss anschliessend nachweisen, dass die Person dort gemeldet war?