Gerichtsgutachten, muss das Gericht die Rechnung des Sachverständigen der unterlegenen Partei überlassen?

2 Antworten

Klar ist das rechtens. Die Rechnungen sind Teil der Gerichtsakte und werden nicht heraus gegeben.

Da hätte man Akteneinsicht beantragen müssen.

Offenbar ist die unterlegene Partei nicht anwaltlich vertreten. Ein Rechtsanwalt hätte das nämlich gewußt und hätte seinen Mandanten zugleich darüber belehrt, dass solche Rechnungen durch das Gericht überprüft werden. Wenn man mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden ist, muss man Rechtsbehelf einlegen.

Danke für die hilfreiche Antwort. Nur drei Punkte zum besseren Verständnis: Also ist es so: a) die unterlegene Partei muss zahlen - bekommt aber im Grundsatz keine nachvollziehbare (!) Rechnung (z.B. für die steuerlichen Unterlagen)? b) Man muss also darauf vertrauen, was das Gericht prüft - wie aber will das Gericht z.B. prüfen, wie lange der Sachverständige bei einem Vororttermin war, wo das Gericht doch gar nicht anwesend war? Wie kann man als Partei mit dem Ergebnis einer Prüfung nicht einverstanden sein, wenn man keinerlei Grundlage hat, was der Sachverständige abgerechnet hat?