ich war bei dem wasser schaden nicht vor ort, 8 parteien haben einen totalschaden in der wohnung...
also der brief, datiert zum 02.01.2013 meiner gebäudeversicherung, zum fall des wasserschadens hat folgenden inhalt:
Schadentag: 21.09.2012
sehr geehrter herr spitzer,
als zuständiger gebäudeversicherer haben wir uns mit dem o.a. Leitungswasserschaden zu befassen. Nach den uns vorliegenden Informationen ging der Schaden von der von ihnen gemieteten wohnung aus.
Die Ursache und die Höhe des Schadens sind noch nicht endgültig geklärt. Bitte senden Sie uns deshlab die beiliegende Bestätigung unterschrieben bis zum 01.02.2013 zurück.
BITTE TEILEN SIE UNS AUCH DEN NAMEN IHRES PRIVAT-HAFTPFLICHT-VERSICHERERS MIT.
Bei Schäden oder Verschlechterungen am Mietobjekt, also ihrer Wohnung, sind sie nach §282 BGB verpflichtet nachzuweisen, dass sie dies nicht verursacht haben. Da sie dies jedoch nach unseren Informationen derzeit nicht können, senden sie uns bitte wegen der verkürzten verjährungsfrist von sechs monaten die beiligende bestätigung unterschrieben zurock.
Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um ein schuldeingeständnis. wenn wir diese bestätigung nicht erhalten, müssen wir jedoch sofort ein gerichtliches mahnverfahren einleiten.
einen freiumschlag fügen wir bei.
freundliche grüsse
mannheimer versicherung ag.
In der beigefügten anlage stand nun nach angabe der daten der versicherung und meinen daten folgendes:
Hiermit bestätige ich vincent spitzer, dass ich gegenüber der mannheimer versicherung ag und dem vermieter auf die einrede der verjährung bis zum 21.09.2015 verzichte, da die endgültige höhe des schadens noch nicht absehbar ist und noch ermittlungen zum schadenshergang notwendig sind.
diese erklärung gilt nicht als schuldanerkenntnis.
mit dieser bestätigung wird der mannheimer versicherung ag lediglich ermöglicht, an sie abgetretene oder auf sie übergegangene schadensersatzansprüche auch nach ablauf der mietrechtlichen verjährung geltend zu machen.
für mich bestand am 21.09.2012 eine privathaftpflichtversicherung bei der
(name, anschrift des versicherungsunternehmens)
Die Verischerungsscheinnummer lautet: __________________________
= Für mich bestand keine Privathaftpflichtversicherung
Schadenschilderung:
_______________ _______________________-
(Ort, Datum) (Unterschrift)
ich hab da mal ein paar Fragen:
Einmal wird von einer Verjährungsfrist von 6 monaten und dann von 21.09.2015 gesprochen (3 Jahre), was stimmt nun jetzt?
Hieße es, die frist verstreichen zu lassen, dass ich aus dem schneider bin?
was bedeutet die drohung mit gerichtlichem mahnverfahren?
da ich die wohnung übernommen habe und wir auch ein übernahmeprotokoll aufgesetzt haben, müsste ich doch dafür verantwortlich sein, dass das rückstossventil der spüle (Hahn zum Hauptwasserhahn) weggeplatzt ist, stimmt das?
habe keine haftpflichtversicherung!!!