Gerade volljähriges Kind will Auszeit nehmen?

3 Antworten

Hallo,

unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten ! 

Personen im arbeitsfähigen Alter (noch dazu mit abgeschlossener Berufsausbildung) sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. 

Auszeit von was? Von der Schule? Verstehe nicht, warum Eltern so ein Gammel-Jahr unterstützen. Ich würde das ablehnen, mit Hinweis auf dann nicht vorhandene Krankenversicherung und keine Möglichkeit mehr beruflich Fuß zu fassen. Wie sollte man dies auch einem Personal-Chef später erklären?

Sicherlich kann man ein freiwilliges Soziales Jahr machen. Es gibt auch Organisationen wo man dies im Ausland machen kann. Das wäre ein Anreiz für das "18 Jahre alte Kind" sich umzusehen wie es in anderen Ländern läuft. Diese Erfahrung ist unbezahlbar und wird von Personalern geschätzt.


Dann soll das Kind erst einmal ein Jahr arbeiten und genug Geld verdienen, um sich eine Auszeit leisten zu können.

Warum sollen wir dafür aufkommen, dass das Kind keine Lust zum arbeiten hat?