Generalvollmacht über den Tod hinaus

3 Antworten

Dein verwegener Plan hat einen gravierenden Schönheitsfehler: Du bist den Erben zur Rechnungslegung verpflichtet. Was meinst Du wohl was die sagen und wie die handeln werden wenn auf einmal 5.000 Euro ihres Vermögens fehlen? Strafanzeige und Zahlungsklage sind Dir sicher.

Welche Handlungspflichten Du hast, läßt sich nur beurteilen wenn man wüßte, welches Grundgeschäft zur Generalvollmacht motiviert hatte. Ein Vermögensverwalter müßte tätig werden, ein guter Bekannter des Verstorbenen hätte sicher keine Handlungspflichten.

Du hast zwar die Vollmacht, die aber nicht gleichbedeutend mit Bereicherung ist.

Natürlich machst Du Dich strafbar, wenn Du Dir ein Stück von dem Kuchen nimmst, der Dir nicht gehört!

Bei der Generalvollmacht über den Tod hinaus handelt es sich um eine sogenannte Transmortale Kontovollmacht. 

"Diese darf nicht als unbeschränkt gültige Vollmacht über das Kontoguthaben des Verstorbenen begriffen werden? 

Sinn der transmortalen Vollmacht liegt darin, nach dem Tod des Kontoinhabers noch ausstehende Kosten wie zum Beispiel Miet- oder Pflegekosten zu begleichen?

Die transmortale Vollmacht gilt so lange, bis der Erbschein erteilt ist und damit das Erbe angetreten werden kann.

Bei unrechtmäßigen Handlungen durch den Bevollmächtigten entstehen Schadenersatzforderungen durch die Miterben."

http://www.konto.org/ratgeber/girokonto/girokonto-eroeffnen/kontovollmacht/