Gemischte Schenkung Immobilie?

5 Antworten

Eure Kalkulation mag Euch interessieren, aber nicht das Finanzamt.

Es ist, egal wie ihr es macht, eine gemischte Schenkung.

Die Werte könnt Ihr gemeinsam mit dem Steuerberater (oder er für Euch) ermitteln. Die Schilderung ist relativ verworren, bzw. sind die Gedankengänge anders, als steuertechnisch zu bewerten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ihr werft da mit Zahlen um Euch von denen man den Eindruck hat, sie sind nach dem Prinzip "Pi mal Daumen mal Omas Geburtstag" ermittelt worden.

Ohne den Rechenweg zu kennen kann niemand sagen, ob das Hand und Fuß hat und ob die Ermittlung nach den einschlägigen Bestimmungen und Formeln richtig erfolgt ist.

Das aber wird das Finanzamt im Hinblick auf die Schenkungsteuer interessieren.

Ich bin mir im übrigen ziemlich sicher, daß Wohnrecht und Pflegeverpflichtungen nur dann als Belastungen anerkannt werden, wenn sie im notariellen Schenkungsvertrag vereinbart und jedenfalls im Hinblick auf das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen sind. Dann aber könnt Ihr den Punkt Fremdfinanzierung streichen. Mit Wohnrecht belastete Grundstücke werden in der Regel nicht als Sicherheit anerkannt.

Am besten beauftragt Ihr vorab einen Steuerberater mit der Prüfung und Optimierung des Plans, ansonsten wird das im Desaster enden.

Ergänzend zu den Vorrednern,

Ich hab nun zumindest zu dem für die eventuell irgendwann stattfindende Pflege eine Quelle gefunden

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.stb-web.de/news/article.php/id/13971&ved=2ahUKEwjZy87Q2ejfAhWRjqQKHT46BGsQFjAAegQIAxAB&usg=AOvVaw0Fjkd21L-hVoF7GviN0ePa

und wäre ja auch gespannt, wie Ihr auf 40.000,-€ überhaupt gekommen seid, ist aber eigentlich egal, da der Abzug ohnehin nicht funktioniert.

Den Wert des Hauses könnt Ihr auch besser einschätzen als der selbst bestellte Gutachter, interessant. Das Finanzamt wird sicher leicht davon zu überzeugen sein...

Die Schwiegermutter soll nach der Übernahme ein Wohnrecht erhalten - falsch, das muss als Gegenleistung direkt im Kauf-/Schenkungsvertrag geschrieben stehen.

Ob Ihr den Wohnrechtswert nun mit derselben Methode geschätzt habt wie die Pflegekosten? Dafür gibt es ja Regeln.

Dann 60.000,-€ einfach mal so geschätzt für Umbau und Anbau. Davon abgesehen ahne ich nur, dass Dein Abzug hier nicht an der richtigen Stelle erfolgt bzw. erfordert es bestimmt vertragliche Regelungen.

Soviel von mir als Laie. Die Meinung der Profis hätte mich ja schon im Einzelnen interessiert, schade.

Zu dem Umbau und Anbau kann ich schon etwas sagen: Der steigert doch Substanz und Wert des Grundstücks. Was soll denn da als "Belastung" in Abzug gebracht werden?

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@Privatier59

Ja.

Und davon abgesehen könnten die Geschwister die ganze Konstruktion im Erbfall nochmal auseinandernehmen (Pflichteilsergänzungsanspruch).

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@Andri123

Auf jeden Fall und auch deswegen birgt das Gesamtkonzept erhebliche Risiken. Ohne fachliche Beratung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht wird das ein Abenteuer.

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Ich sehe nur folgende Möglichkeit. Macht zusammen folgende Termine aus :

  • Bank
  • Steuerberater
  • Notar

Besprecht dort eure Pläne und lasst euch beraten. Nur so vermeidet ihr teure Fehler.

den korrekten Weg gegenüber dem Finanzamt erläutert euch ein Steuerberater