Gemeinschaftskonto - kann einer der Kontoinhaber eine Vollmacht erteilen?

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Das kommt ja darauf an, um was für eine Art Gemeinschaftskonto es sich da handelt. Es gibt Und-Konten und Oder-Konten. Beim Und-Konto müssen alle Kontoinhaber immer gemeinsam handeln. Beim Oder-Konto aber sind Verfügungen einzeln wirksam. Das gilt auch für die Vergabe von Vollmachten. So steht das im übrigen in den Bank-Agb. Exemplarisch dazu:

https://www.sparda-bw.de/pdf/sparda-bw/sobe_gemeinschaftskonten.pdf

Allerdings kann eine so erteilte Vollmacht jederzeit durch den anderen Kontoinhaber widerrufen werden. Es wäre deshalb keine gute Idee, ohne Wissen und Wollen einer Kontomitinhabers Vollmachten zu vergeben.