Gemeinschaftsgarage darf da eine Trennwand rein?

3 Antworten

Das ist also eine WEG?!

Dann muss die Eigentümergemeinschaft allen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Da wird dann bei der nächsten Eigentümerversammlung Stimmung aufkommen.

Wie gut sind Deine Nerven wie auch wirtschaftlichen Voraussetzungen hinsichtlich einer juristischen Auseinandersetzung?

Dürfen tut er es nicht und schon gleich gar nicht zu Euren räumlichen Ungunsten.