Gemeinsamveranlagung wenn ein Ehepartner selbstständig? Trotzdem online über ELSTER?

2 Antworten

Warum freust du dich, wenn jemand einen ähnlichen Fall hat und wie ähnlich sollte der sein? Was machst du dann damit?

registriert mit der Steuernummer meines Gewerbes

Irgendwann hast du mal einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem die Steuernummer mitgeteilt wurde und auch, für welche Steuerarten sie gelten soll.

Sofern du dein Gewerbe nicht im Dunstkreis eines anderen Finanzamtsbezirks ausübst und also das Betriebsfinanzamt auch das Wohnsitzfinanzamt ist, steht auf dem Schreiben des Finanzamts:

"Diese Steuernummer gilt für

  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • EÜR (oder E-Bilanz)

Wobei bei der Einkommensteuer die Steuernummer für beide gilt, wenn zusammenveranlagt wird.

So erstmal danke für deine Antwort, auch wenn der Kommentar bez. meiner "Freude" unnötig war. Es war meinerseits einfach nur ein Versuch nett und freundlich nach Hilfe zu bitten. Über die Interpretation einer solchen Formulierung habe ich vorab nicht nachgedacht.

Aber deine Antwort bez. der Steuernummer die im Falle der Einkommenssteuer für beide gilt war sehr hilfreich. Vielen Dank.

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@weinbergkind
Über die Interpretation einer solchen Formulierung habe ich vorab nicht nachgedacht.

Es mag wohl auch eher mein Fehler sein. Jeder Steuerrechtler fällt in seiner Ausbildung mehrfach auf ungenaue Formulierungen rein und gewöhnt es sich daher an, sehr genau auf Formulierungen zu achten.

Bei "ähnlich" ist es besonders gefährlich, denn ähnlich ist eben nicht "gleich", sondern "anders" und zieht unter Umständen völlig andere Folgen nach sich.

Mein Bruder beispielsweise ist mir ähnlich, aber er ist nicht ich. Wenn er bei Rot über die Straße geht, kann ich dafür nicht belangt werden - trotz aller Ähnlichkeit.

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