Gemeinsames Konto während Wohlverhaltensphase?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein das würde man nicht machen wollen. Weil Pfändungen immer noch möglich sind. Bei einem gemeinsamnen Konto kann dann auch das Geld des Ehemanns gepfändet werden, weil sich Pfändungen der Gläubiger in den Zugewinn richten können. Man würde also bis zur Restschuldbefreiung getrennte Konten belassen.

Hinzu kommt die schlechte Bonität durch die Privatinsolvenz. Ob man bei einem gemeinsamen Konto dann eine Kreditkarte bekommt, ist fraglich.