Gemeinsames Konto Geldwäasche ???

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hat mit Geldwäsche absolut nichts zu tun - solange beide Ehepartner als Kontoinhaber geführt werden können auch Zahlungen von beiden Partnern über das Konto laufen.

Bei Gemeinschaftskonten ist zu unterscheiden zwischen ODER und UND-Konten. Bei Oder-Konten können beide alleine verfügen (ist fast immer der Fall), bei Und-Konten können nur beide Kontoinhaber gemeinsam über des Konto verfügen (es gibt also keine EC-Karten).

Dies ist längst überholt, auch beim Undkonto kann man Einzelverfügung er- halten, wenn man dies will. Auch gleich noch der Hinweis wegen Geldwäsche, das Protokoll bleibt bei der Bank des Kunden. Erhält also nur Bedeutung, wenn Jemand wegen Geldwäsche erwischt und angeklagt wird.

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Und wieso bieten Banken denn ein solches Konto dann an? Nein, mit Geldwäsche hat das nichts zu tun.