Gemeinde verweigert getrennte Abrechnung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ihr habt im Haus eigenen Wasseruhren, ok, sind die vom Versorger? und somit Registriert und geeicht?
Nein?
Dann hat dein Schwiegervater die Wasseruhren wohl beim Hausbau selbst eingebaut und die werden vom Versorger nicht akzeptiert.

ja wir haben eigene Wasseruhren, diese wurden vom Wasserwerk unserer Gemeinde eingebaut, registriert und geeicht.

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@Baerli69

dann verstehe ich nicht warum ihr keine eigene Abrechnung bekommt, der Versorger hat dadurch zwar einen kleinen Mehraufwand wegen der Abrechnung, aber er kann ja schließlich auch Gebühren für die Wasseruhr verlangen.
Für die Lagerhalle eine Abrechnung für den Schwiegervater und für das Haus eine für euch, ist zwar die gleiche Adresse aber das sollte den Versorger egal sein.
Ich würde beim Versorger darauf bestehen das ab sofort getrennt abgerechnet wird.

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@Schubert610

Ganz ehrlich verstehen wir das auch nicht

Dieser Mehraufwand scheint für unsere Gemeindemitarbeiter jedoch enorm zu sein.

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@Schubert610

Wer wäre dann der nächste Ansprechpartner falls die Gemeinde sich weiter weigert? Das Landratsamt für den Landkreis oder ein Briefchen bzw. Termin beim Bürgermeister.

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@Baerli69

Der Versorger ist euer Ansprechpartner und nicht die Gemeinde oder der Bürgermeister.

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Und wo ist das Problem? Wenn ihr separate Wasseruhren habt, dann könnt ihr es sich selbst aufteilen.

Sehr sicher sind das auch interne Uhren die hinter einem offiziellen Anschluss sitzen. Sonst gäbe es ja zwei verschiedene Nutzer gegenüber der Gemeinde und damit auch zwei Abrechnungen. Aber du schreibst ja auch von einem Grundstück und damit logischerweise einer Abrechnung.

Ein Grundstück, eine Abrechnung. Wie ihr den Betrag dann nacher splittet, wohl verbrauchsabhängig, wird dann unter euch privatrechtlich geklärt werden müssen.

zu Schubert610

ja wir haben eigene Wasseruhren, diese wurden vom Wasserwerk unserer Gemeinde eingebaut, registriert und geeicht.

zu FrauEichhorn

mal angenommen die Tochter/Sohn bauen in das Grundstück der Eltern, müssen die zwei das auch untereinander klären. So wäre eigentlich unsere Situation. 1 Grundstück, 2 Nutzer, jeder eigene Wasseruhren.

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mal angenommen die Tochter/Sohn bauen in das Grundstück der Eltern, müssen die zwei das auch untereinander klären. So wäre eigentlich unsere Situation. 1 Grundstück, 2 Nutzer, jeder eigene Wasseruhren.

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