Gemeinde verweigert getrennte Abrechnung?
Hallo,
leider habe ich keine Ahnung ob ich hier richtig bin? Ich probiers mal.
Schwiegervater hat ein Grundstück in einem Gewerbegebiet ( Mischgebiet, er selber war selbstständig) das bis vor 8 Jahren nur mit einer Lagerhalle bestückt war. Dann hat er neben die Halle ein Einfamilienhaus hinstellen lassen, in das wir nun 2021 eingezogen sind. Das komplette Grundstück bekommt mein Mann mal als Erbe wobei der Teil mit der Halle noch im Nießbrauch ist und der andere Teil mit dem Haus schon fest überschrieben ist. Das hier jetzt erstmal damit ihr einen Überblick bekommt.
Nun zu unserem Problem. Die Gemeinde weigert sich uns eine separate Wasserabrechnung zu erstellen ( wir haben eigene Wasseruhren). Sie wollen zusammen mit dem Wasser vom Schwiegervater abrechnen. Laut ihrer Aussage ist der Aufwand zu groß.
Vielen Dank
3 Antworten

ihr habt im Haus eigenen Wasseruhren, ok, sind die vom Versorger? und somit Registriert und geeicht?
Nein?
Dann hat dein Schwiegervater die Wasseruhren wohl beim Hausbau selbst eingebaut und die werden vom Versorger nicht akzeptiert.

dann verstehe ich nicht warum ihr keine eigene Abrechnung bekommt, der Versorger hat dadurch zwar einen kleinen Mehraufwand wegen der Abrechnung, aber er kann ja schließlich auch Gebühren für die Wasseruhr verlangen.
Für die Lagerhalle eine Abrechnung für den Schwiegervater und für das Haus eine für euch, ist zwar die gleiche Adresse aber das sollte den Versorger egal sein.
Ich würde beim Versorger darauf bestehen das ab sofort getrennt abgerechnet wird.

Ganz ehrlich verstehen wir das auch nicht
Dieser Mehraufwand scheint für unsere Gemeindemitarbeiter jedoch enorm zu sein.

Wer wäre dann der nächste Ansprechpartner falls die Gemeinde sich weiter weigert? Das Landratsamt für den Landkreis oder ein Briefchen bzw. Termin beim Bürgermeister.

Der Versorger ist euer Ansprechpartner und nicht die Gemeinde oder der Bürgermeister.

Und wo ist das Problem? Wenn ihr separate Wasseruhren habt, dann könnt ihr es sich selbst aufteilen.
Sehr sicher sind das auch interne Uhren die hinter einem offiziellen Anschluss sitzen. Sonst gäbe es ja zwei verschiedene Nutzer gegenüber der Gemeinde und damit auch zwei Abrechnungen. Aber du schreibst ja auch von einem Grundstück und damit logischerweise einer Abrechnung.

Ein Grundstück, eine Abrechnung. Wie ihr den Betrag dann nacher splittet, wohl verbrauchsabhängig, wird dann unter euch privatrechtlich geklärt werden müssen.

zu Schubert610
ja wir haben eigene Wasseruhren, diese wurden vom Wasserwerk unserer Gemeinde eingebaut, registriert und geeicht.
zu FrauEichhorn
mal angenommen die Tochter/Sohn bauen in das Grundstück der Eltern, müssen die zwei das auch untereinander klären. So wäre eigentlich unsere Situation. 1 Grundstück, 2 Nutzer, jeder eigene Wasseruhren.

mal angenommen die Tochter/Sohn bauen in das Grundstück der Eltern, müssen die zwei das auch untereinander klären. So wäre eigentlich unsere Situation. 1 Grundstück, 2 Nutzer, jeder eigene Wasseruhren.
ja wir haben eigene Wasseruhren, diese wurden vom Wasserwerk unserer Gemeinde eingebaut, registriert und geeicht.