Gelten bei einem Feststellungsbescheid von der GEZ die Pfändungsfreigrenzen?

3 Antworten

Ja, der Pfändungsschutz gilt trotzdem. Auch wenn die GEZ keinen Titel benötigt.

Ja, die Freibeträge gelten grundsätzlich. Es sei denn, es wird durch die Vollstreckungsbehörden eine Herabsetzung der Freibeträge festgesetzt. Damit könnten die Pfändungsfreibeträge reduziert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr!

"Seit Januar 2013 zahlen die Bundesbürger zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine GEZ-Gebühr mehr, sondern einen Rundfunkbeitrag. Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß."