geliehenes Geld und Verjährung ?

3 Antworten

Da nix schriftliche Vereinbart wurde, dürfte es schwer sein dieses "Darlehn" einzuklagen. Allerdings war ja der Ex-Ehemann anwesend als Zeuge. Der wird sicherlich im Sinne seines Vaters aussagen. Eine weiteres Problem wird sein, das Du ja mit der Rückzahlung begonnen hast. Das wird wohl als Schuldanerkenntnis ausgelegt, es sei denn die Zahlung wurde aus anderen Gründen geleistet.

In jedem Fall wäre diese Sachlage mit der anwaltlichen Betreuung, die Du auch zur Scheidung hast, zu klären.

Es geht hier um zwei Fragen:

  • Ist das Darlehen bzw. Deine Teilrückzahlung relevant für einen Zugewinnausgleich in der Ehe?

  • Besteht ein Anspruch des Schwiegervaters auf Rückzahlung des "ausgelegten" Betrags zur Darlehensrückzahlung?

Die Schulden von 25.000 DEM waren Deine, wurden jedoch ohne Vertrag in der Ehe dann vom Schwiegervater abgelöst. Damit ist Deine Schuldenverpflichtung gegenüber den Darlehensgebern von damals erledigt.

Nun ist die Frage zu klären, ob eine Verpflichtung gegenüber dem Schwiegervater besteht. Da hierüber kein Vertrag besteht, sehe ich ein Problem für den Schwiegervater dies durchzusetzen, zumal ja die Ablösung damals gar nicht Dein Wunsch war. Man könnte also die Rückzahlung des Darlehens durch den Schwiegervater und Deine Rückzahlung von ca. 30% der Nettosumme als "Regelung der privaten Lebensführung" sehen. Wäre dies ein (günstigeres) Darlehen des Schwiegervaters an Dich gewesen, hätte man ein kurzes Papier dazu aufsetzen müssen, in dem die Konditionen geregelt werden.

Es handelte sich dabei auch nicht um eine Schenkung an den Sohn (Deinen Ex-Ehemann), denn der Betrag des Schwiegervaters diente direkt zur Ablösung Deines Darlehens.

Es geht hier also vielleicht nicht um die Verjährung, sondern überhaupt um die Frage, auf welcher Basis die Rückforderung nun überhaupt besteht. Daher: nichts tun, Anwalt konsultieren. Keine Anerkennung irgendwelcher Schulden abgeben.

Angesichts des wirklich komplexen Sachverhaltes würde ich dir eine professionelle Hilfe empfehlen. Hier kann dir niemand rechtssichere Auskunft zu deiner Problematik geben.