Geldstrafe gegen Jugendlichen zulässig?
Kann gegen einen Jugendlichen das Jugendgericht oder der Jugendrichter eine Geldstrafe verhängen?
3 Antworten
Wenn der jugendliche ein eigenes einkommen hat, dann ja.
Ist aber unüblich, da Jugendgerichte den Erziehungscharakter in der Vordergrund zu stellen ahben, gibt es Verwarnungen, Verwarnungen mit Auflagen für Arbeitsstunden. Arreste auf Bewährung mit der Auflage für Arbeitsstunden usw.
Soweit ich weiß, nicht. Die Jugendstrafe ist Freiheitsstrafe in einer Jugendstrafanstalt. Das Zuchmittel einer Auflage könnte der Geldstrafe gleichkommen, wenn zum Beispiel dem Jugendlichen die Wiedergutmachung durch Kauf eines Geschenks auferlegt wird.
Prinzipiell ist das nöglich, von der Jugendhilfe muss allerdings geklärt werden, ob der Jugendliche auch wirklich wirtschaftlich dazu in der Lage ist.
Zum Beispiel bei geringen Verstößen bei Verkehrsdelikten kann das schon einmal vorkommen.