Geldmissbrauch aufgefallen?
Enkel und Enkelin sind Erben vom Opa. Enkelin hat in der Zeit wo der Opa im Pflegeheim ist Geld vom Konto gestohlen. Nach Tod des Opas ist fast das ganze Geld weg. Im Testament steht drin das das Geld zu 50 Prozent aufgeteilt wird. Kann ich nach Tod des Opas die Einsicht in die Kontenüberweisungen einklagen oder einfordern?
3 Antworten
Als erstes würde ich, wenn es so ist, wie Du behauptest, bei der Polizei eine Anzeige gegen unbekannt aufgeben.
Und als nachweisbarer Erbe (Testament oder Erbschein) bekommst Du selbstverständlich Einblick ins Konto.
Enkelin hat in der Zeit wo der Opa im Pflegeheim ist Geld vom Konto gestohlen.
Erstmal sagen wir mal, sie hat es vom Konto genommen, ob es, wenn überhaupt, eine Unterschlagung, oder Veruntreuung ist, ist noch festzustellen.
Sie hatte wohl Kontovollmacht, um dem Opa Wege abzunehmen.
Sie ist im Besitz des Erbes und muss den/dem anderen Erben Auskunft erteilen § 2314 BGB.
Das würde ich fordern.
Wenn es dem Enkel seltsam vorkommt, kann er beim Notar verlangen das die Enkelin alle Kontoauszüge vorlegt?
Und warum soll er einen Notar bemühen, um die Kontoauszüge durch die Enkelin vorlegen zu lassen?
Hatte es mal im Internet gelesen das dieses möglich ist. Wo sollte man es sonst klären?
Ein Notar ist eine Amtsperson, die greift da nicht ein. Man macht es allein, oder mit anwalt.
Wer bist Du? Enkelin? Enkel?
Sollen Enkelin und Enkel je 50% des Barvermögens erben oder sollen Enkelin und Enkel Erbe zu je 50% sein?
Kann man dann auch Einsichten in alle Überweisungen erhalten?