Geldgeschenk behalten trotz Eltern hartz 4?

3 Antworten

Eben war ich (eingeschränkt) am Handy, nun an meinem Laptop. Diese Infos finde ich für den Fall, dass Oma und Opa auf Dein Konto überwiesen:

Hartz 4: Geschenke, Geldgeschenke von Verwandten

https://www.datentransfer24.de/hartz4-geschenke.html

Hm, um genau einen Tag bist/warst Du nicht mehr minderjährig, und das Geschenk war nicht zu einem der genannten Kirchenfeste. Aber ich finde, der 18. Geburtstag ist auch ein ganz besonderer Anlass. Falls Du also zum jobcenter musst, sieht man es dort hoffentlich genauso.

Ist ja ganz gut und schön, dass dieser Artikel zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) erschien, leider hat der Autor es versäumt, das Aktenzeichen anzugeben. Und so kann ich es nicht nachprüfen.

Möglicherweise hat der Autor auch verschiedenes gemixt. Es gab ein Urteil, da wurde zugunsten der Hartz IV-beziehenden Kinder entschieden, weil das Jobcenter bei seiner Rückforderung Formfehler begingen (oh, sowas ist sehr, sehr, sehr wichtig - diesmal zum Glück der Kinder).

Dann werden dort 3.100 Euro erwähnt, die minderjährige Kinder haben dürfen. Das heißt aber nicht unbedingt, dass dieses Geld während des Hartz IV-Bezuges aufs Konto fließen darf oder wie und wann genau, ob angespart in kleinen Beträgen (Hartz IV-Bezieher sollen ja von ihrem zu gering bemessenen Regelsatz etwas sparen). - Volljährige dürfen mehr haben:

Schonvermögen - Freibeträge auf Vermögen bei Hartzu IV

https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html

(Dort wird beschrieben, wie kompliziert dieses Thema wird, sobald Hartz IV mit im Spiel ist - Stichwort: wann ist Vermögen Vermögen und wann Einkommen.)

Vielleicht bezog sich der Autor auch auf dieses BSG-Urteil:

Hartz 4: Geldgeschenk der Oma darf Kind für sich behalten

https://www.hartziv.org/news/20110823-hartz-iv-geldgeschenk-der-oma-darf-kind-fur-sich-behalten.html

Dank des genannten Aktenzeichens hier nochmal genauer zu dem Urteil:

Hartz IV: Geldgeschenke der Großmutter müssen nicht als Einkommen berücksichtigt werden

https://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-14-AS-7410-R_Hartz-IV-Geldgeschenke-der-Grossmutter-muessen-nicht-als-Einkommen-beruecksichtigt-werden.news12168.htm

Wie gesagt, es geht immer um die Feinheiten, und Jobcenter sind bekannt als Erbsenzähler.

Falls Du zum Jobcenter musst, und den Zufluss, der auf Dein Konto ging, melden musst, empfehle ich Dir, berufe Dich auf dieses Urteil. Du wirst ja nicht nur mündlich, also im Gespräch vortragen, sondern das auch schriftlich angeben. Darin nennst Du dann das

"Urteil vom vom Bundessozialgericht vom 23.08.2011 (Az.: B 14 AS 74/10 R), gemäß dem Geschenke von Großeltern an ihre Enkel bei Hartz IV nicht in Abzug gebracht werden."

Bestenfalls klappt es. Falls Du also hingehen musst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr).

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Damit ich es nicht vergesse:

Falls Du in einer Ausbildung bist oder eine Ausbildung anstrebst, merke Dir die Seite (google so)

Azubi + Azubine

Diese Seite ist für Auszubildende eine wahre Fundgrube. Naja, und wenn Du selbst sie nicht brauchst und Azubi-Freunde hast, wissen die das durch Dich.

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Nun vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, darin gehe ich auch auf die Ämterlotsen ein. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft, und gib sie bitte auch weiter an Deine Eltern.

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

Wenn Du zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern zählst, dann zählt der das Schonvermögen übersteigende Betrag als zusätzliches Einkommen. Der Vorschlag von Correcta hat einen Haken - auch bei einer Barüberreichung des Geschenkes müssten Deine Eltern diese Einnahme dem Jobcenter melden; bekommt das Jobcenter Wind davon, dann ist es als Sozialbetrug zu werden, der zur Anzeige gebracht wird.

(Bar in die Hand ? ) .... es soll Kinder geben, die erzählen ihren Eltern nicht alles ………   ;-)  stimmt ansonsten aber !

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@cyracus

😉.....diese Dinge ließen sich doch wohl ohne ein Forum besser regeln, oder ?

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@Gaenseliesel

viele Menschen in D sind von Angst gefangengehalten, und täglich wird die Angst geschürt, z.B. mittels Jobcenter. Viele trauen sich schon gar nicht mehr, sich zu freuen. Und auf das nächstliegende kommen viele nicht. Und auch wenn's traurig ist: Auch unter Verwandten gibt es korrekte Erbsenzähler - und Schlafschafe, die nicht darauf kommen, dass zu Blumen oder Frösche gefaltete Scheine noch besser ankommen. (Ich kann Frösche aus Geldscheinen falten und bezahle oft damit.)

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@Gaenseliesel

habe ein BSG-Urteil gefunden, hoffe es passt. Bezieht sich zwar auf minderjährige Kinder (Fragesteller ist ja minderjährig + 1 = volljährig) ...

Ich vermute: Oma und Opa haben ihren Enkel liebevoll umarmt und gesagt "Hier mein Jung / Mädel, da ham wir noch was für dich ...", und dann haben sich alle zu Kaffee und Kuchen gesetzt ...

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@cyracus

Mehr als 1500 € übersteigt aber das Übliche bei diesen Einkommensverhältnissen.

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